In Deutschland gibt es verschiedene Entschädigungseinrichtungen für private, und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute sowie für Wertpapierhandelsunternehmen. Die jeweiligen Entschädigungseinrichtungen sollen die Einlagen bei Bankkunden in Falle einer Insolvenz absichern. Die Rechtsgrundlagen legt in Deutschland das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) und in Europa die Anlegerentschädigungsrichtlinie. Durch die Finanzkrise wurden die Entschädigungsbeträge durch das Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze novelliert. Seit Novellierung der Einlagenvorschriften waren die Kunden mit maximal 50.000 Euro abgesichert – ab 2011 sollen es 100.000 Euro sein. Man verkürzte auch die Auszahlungsfristen auf höchstens 30 Tage. Der Schutz der Einlagen umfasst alle Einlagenarten wie Sparbücher oder Sicht- und Termingeschäfte. Hat eine private Bank Inhaberpapiere wie Inhaberschuldverschreibungen ausgestellt, so sind diese nicht durch den Einlagenschutz abgedeckt. Die Einlagensicherung betrifft in der EU nur private Kreditinstitute, deren Währung auf Euro oder der Landeswährung laufen. Währung haben. Informationen zu den rechtlichen Grundlagen beim aktuellen Einlagenschutz bekommt man unter anderem auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums. Muss eine private Bank die Insolvenz anmelden, so werden die Gläubiger der Bank unverzüglich von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) in Berlin angeschrieben und über den Entschädigungsfall informiert. In nächsten Schritten bekommt der Kunde ein Formular zugeschickt zur Anmeldung seiner Ansprüche. Der Kunde hat dann bis zu einem Jahr Zeit nach Unterrichtung des Entschädigungsfalles die Ansprüche schriftlich anzumelden. Der begründete Entschädigungsfall geht dann von der Bank auf die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken über.
Ab 2011 wird in der Regel die Entschädigung innerhalb von 20 Arbeitstagen bezahlt. Bisherige Fristen werden bei der Entschädigung bei Wertpapiergeschäften angesetzt. Nicht geschützte Einlagen bei Privatbanken wie Inhaberschuldverschreibungen können als Gläubigermaße beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Über das Online-Angebot der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken kann man sich zum Beispiel über die aktuellen Entschädigungsaktionen informieren. Neben der Entschädigungsinstitution der privaten Banken in Berlin gibt es in Deutschland auch Entschädigungseinrichtungen der öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Banken.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands ist zum Beispiel der Spitzenverband der Kreditinstitute, die ganz oder überwiegend von der öffentlichen Hand gehalten werden. Hierunter fallen zum Beispiel die Landesbanken oder Förderbanken. Informationen zu den Einlagensicherungen der öffentlich-rechtlichen Banken bekommt man online über den Spitzenverband. Der Entschädigungsfall bei den öffentlichen-rechtlichen Banken verläuft weitgehend analog der privaten Banken. Auch hier kann man innerhalb eines Jahres die Ansprüche geltend machen. Mit Entschädigungsanspruchserfüllung gehen die Ansprüche der Kunden vom Institut auf die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH über (mehr Infos siehe Artikel Bundesverband Öffentlicher Banken).
Häufige Fragen zum Themenkomplex Entschädigungseinrichtung deutscher Banken:
Welche Entschädigungen bekommen Kunden von Privatbanken?
Was macht man bei einer Bankinsolvenz?
Welche Einlagen in privaten Banken sind gesichert?
Wie hoch sind die Einlagensicherungen privater Banken?
Welche Fristen gibt es zur Auszahlung von Einlagensicherungen?
Wer ist für die Abwicklung bzw. die Einlagensicherung in der Bankinsolvenz verantwortlich?
Welche Funktion erfüllt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken?