Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung genießt in Deutschland ein großes Interesse. Sie wird angeboten von verschiedenen Versicherungsunternehmen. Durch die Prämien, die die Versicherten an den Versicherer zahlen, wird bei der Kapitallebensversicherung ein Kapital gebildet. In der Regel wird dieses Kapital heute in Aktien angelegt. Die Kapitallebensversicherung unterliegt erheblichen Schwankungen.

Die Kapitallebensversicherung gehört zur Gruppe der Lebensversicherungen. Angeboten wird sie von verschiedenen Versicherungsunternehmen in Deutschland. Durch die Kapitallebensversicherung wird neben dem Todesfall auch die persönliche Existenz abgesichert. Hinter dieser Versicherungsform verbirgt sich eine Individualversicherung, die zudem zu den Personenversicherungen in Deutschland gezählt werden muss. Die Kapitallebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Zu den wichtigsten Grundlagen gehört die vereinbarte Versicherungssumme. Diese kann nach den individuellen Vorstellungen der Versicherungsnehmer festgelegt werden. Basierend auf der vereinbarten Versicherungssumme leisten die Versicherten entsprechende Beitragszahlungen. Bei der Kapitallebensversicherung wird auf verschiedene Formen der Kapitalanlagen und der Kapitalbildung zurückgegriffen. In den meisten Fällen erfolgt die Kapitalanlage jedoch durch Aktienfonds. Die Kapitallebensversicherung unterliegt je nach Anlageform erheblichen Schwankungen. Diese Schwankungen werden durch die Entwicklungen der nationalen und internationalen Wirtschaft und Finanzmärkte geleitet. Aufgrund der Konzeption der Kapitallebensversicherung handelt es sich bei dieser um eine Summenversicherung. So kommt es im Rahmen der Kapitallebensversicherung zur einmaligen Auszahlung der Versicherungssumme. Die Kapitallebensversicherung kann an unterschiedliche Laufzeiten gebunden sein. Sie dient sowohl der Absicherung des Versicherten als auch der Hinterbliebenen. Im Vergleich zu anderen Versicherungen spielt bei der Kapitallebensversicherung die Höhe des eigentlichen Schadens keine Rolle. Im Versicherungsfall bekommen die Versicherten oder deren Hinterbliebenen die vorhandene Summe ausgezahlt. Die Auszahlung der Versicherungssumme der Kapitallebensversicherung ist in Deutschland nach verschiedenen Kriterien möglich. So kann diese auch bei der individuellen Berufsunfähigkeit oder einer schweren Krankheit erfolgen. Bei der Kapitallebensversicherung ist je nach Versicherungsbedingungen auch die Auszahlung in Form einer Rente möglich. Aus diesem Grund wird auch die Rentenversicherung als Kapitallebensversicherung bezeichnet.

Neben den eigentlichen Versicherten und deren Hinterbliebenen haben aber auch Andere Anspruch auf die Versicherungssumme. Kommt es bei dem Versicherten zur Insolvenz, können die Gläubiger ihren Anspruch auf die Versicherungssumme der Kapitallebensversicherung gelten machen. Zudem wird die vorhandene Kapitallebensversicherung im Fall der langjährigen Arbeitslosigkeit in die Berechnung möglicher sozialer Leistungen einbezogen. Die Kapitallebensversicherung ist zudem steuerlich anzugeben. Damit die Kapitallebensversicherung vor der Veruntreuung geschützt werden kann, unterliegen Verträge dieser Art einem Doppelverschluss mit einem Treuhänder. Somit soll die dem Versicherten zustehende Summe gesichert werden. Die Kapitallebensversicherung kann auch vor dem eigentlichen Ende der Laufzeit gekündigt werden. In diesem Fall findet ausgehend von dem Versicherungsnehmer bei der Kapitallebensversicherung ein Rückkauf statt. Zu beachten ist jedoch, dass bei dem Rückkauf der Kapitallebensversicherung mit erheblichen Verlusten gerechnet werden muss. Nicht selten liegt der eigentliche Rückkaufwert unter dem Wert der bereits geleisteten Einzahlungen. Vor der endgültigen Kündigung sollte aus diesem Grund die Rücksprache mit dem Versicherer geleistet werden. Dieser kann durch die Einsicht in die individuellen Unterlagen der Kapitallebensversicherung Auskunft über den aktuellen Rückkaufwert geben. Die Verträge der Kapitallebensversicherung sind in Deutschland grundsätzlich überschussbedingt. Zu anderen Vorgehensweisen kommt es ausschließlich, wenn diese im Vertrag genauestens definiert wurden. Die Überschüsse setzen sich bei der Kapitallebensversicherung in erster Linie aus verschiedenen Zinserträgen zusammen.