Kautionskonto

Bei dem Kautionskonto handelt es sich um ein spezielles Konto. Es unterliegt in Deutschland verschiedenen Gesetzen und Regelungen. Das Kautionskonto unterscheidet sich erheblich von anderen Konten. Unter anderem handelt es sich hierbei um die Handhabung. Ein Kautionskonto wird meist in Verbindung mit einem Mietverhältnis abgeschlossen. Das Kautionskonto wird in Deutschland von den meisten Finanzunternehmen angeboten.

Bei dem Kautionskonto handelt es sich um ein spezielles Angebot, das einzelnen Besonderheiten unterliegt. Diese Besonderheiten machen sich sowohl bei der Handhabung als auch bei der Erstellung eines solchen Kontos deutlich. Das Kautionskonto soll sowohl für den Mieter als auch den Vermieter als zusätzlicher Sicherheitsfaktor dienen. Aus diesem Grund wurden die genauen Grundlagen und Regelungen vom Kautionskonto in dem deutschen Mietrecht abgeschlossen. Das Kautionskonto wird in der Regel in Verbindung mit einem vermieteten Wohneigentum abgeschlossen und soll die Instandhaltung des Mietgegenstandes unterstreichen. In Deutschland ist das Kautionskonto in den meisten Fällen auch als Kautionssparbuch bekannt. Beim Antreten eines Mietverhältnisses wird in Deutschland in der Regel eine Mietkaution als Sicherheit verlangt. Diese muss nach dem deutschen Recht auf einem Kautionskonto aufbewahrt werden. Da das Kautionskonto keinerlei Schwankungen unterliegt, genehmigen die meisten Finanzunternehmen, die das Kautionskonto anbieten auch einen entsprechenden Zinsertrag. Dieser ist jedoch wesentlich geringer als bei anderen Anlagen. Die Zinsen, die dem Kautionskonto gutgeschrieben werden, sollen dem Mieter und Vermieter gleichermaßen als zusätzlicher Sicherheitsfaktor dienen. Das Kautionskonto wird ausgehend von dem Finanzunternehmen nach dem Erstellen mit einer Sperre versehen. Diese Sperre ermöglicht es, dass weder der Mieter, noch der Vermieter, unbeachtet auf das Kautionskonto und die Summe, die sich dort befindet, zugreifen kann. Diese Sperre ist in der Regel bis zum Ende des Mietverhältnisses vorhanden. Das Kautionskonto kann nur mit gegenseitigem Einverständnis von Vermieter und Mieter aufgelöst werden. In der Regel erfolgt die Kündigung des Kontos zum Ende des Mietverhältnisses. Die Summe vom Kautionskonto wird dem Mieter ausschließlich dann ausgezahlt, wenn er die Wohnung, also den Mietgegenstand, in einem einwandfreien Zustand hinterlässt. Während der Mietzeit verbleibt das Kautionskonto in der Regel bei dem Vermieter. Die Mieter erhalten ausschließlich einen Nachweis über das Kautionskonto.

Das Kautionskonto ist bei den meisten deutschen Finanzunternehmen mit keinerlei Gebühren versehen, sodass durch dieses keine zusätzlichen Kosten auf Mieter und Vermieter zukommen. Allerdings muss für das Anlegen des Kontos mit einer Gebühr gerechnet werden. Diese Gebühr wird in der Regel für das Anlegen der Sperre von den Finanzunternehmen erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung. Die Summe, die auf dem Kautionskonto abgelegt werden soll, wird in der Regel von dem Konto des Mieters abgezogen. Nur selten erfolgt die Einzahlung der Summe durch Bargeld. Die meisten Finanzunternehmen informieren den Mieter und Vermieter meist regelmäßig über den Stand von dem Kautionskonto. Hierbei gehen sie vor allem auf die Zinserträge ein. Die Zinsen sind bei dem Kautionskonto von Finanzunternehmen zu Finanzunternehmen sehr unterschiedlich. Sie unterliegen in der Regel jedoch keinerlei Schwankungen.