Kinderunfallversicherung

Die Kinderunfallversicherung richtet sich hinsichtlich des Versicherungsschutzes ausschließlich an Kinder. Dieser Versicherungsschutz kann von Eltern abgeschlossen werden. Der Abschluss der Kinderunfallversicherung ist in Deutschland freiwillig. Aufgrund der Konzeption und der Versicherungsleistungen handelt es sich bei der Kinderunfallversicherung um eine Personenversicherung.

Die Kinderunfallversicherung setzt sich aus mehreren Bestandteilen und Herzstücken zusammen. Ihre Aufgabe ist es, das Kind nach einem Unfall abzusichern. Hierbei handelt es sich sowohl um eine finanzielle Absicherung als auch um die verschiedensten Behandlungsmethoden. Die Kinderunfallversicherung wird in Deutschland von den meisten Versicherungsunternehmen angeboten. Es handelt es sich um einen sehr günstigen Versicherungsschutz. Die Versicherungsleisten kommen jedoch ausschließlich bei Schäden zum Einsatz, die durch einen Unfall entstanden sind. Die Kinderunfallversicherung sichert sowohl die Schäden in den Kindergärten und Schulen als auch in der Freizeit. Somit gewährleistet die Kinderunfallversicherung einen umfangreichen Schutz. Die einzelnen Leistungen, die im Rahmen dieses Versicherungsschutzes gelten, wurden von den Versicherungsunternehmen ausschließlich auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt. Die Versicherer garantieren so im Schadensfall die Übernahme der Kosten, die durch eine medizinische Behandlung oder auch Rehabilitation entstanden sind. Zu den wichtigsten Bereichen und somit auch zu den Kernstücken der Kinderunfallversicherung gehört die lebenslange Unfallrente. Das heißt, dass das Kind, also der Versicherungsnehmer, bis zum eigenen Tod eine Unfallrente von dem Versicherer der Kinderunfallversicherung gezahlt bekommt. Diese Rente ist nicht auf das Kindesalter begrenzt. Die monatliche Rente soll die Lebenshaltung des Kindes unterstützen. Neben der lebenslangen Unfallrente gewährleisten die meisten Versicherer der Kinderunfallversicherung weitere Leistungen. Hierbei kann es sich unter anderem auch um eine einmalige Versicherungsleistung handeln. In einzelnen Versicherungsverträgen dieser Art wird eine Deckungssumme im Falle des Unfalls vereinbart. Durch diese Deckungssumme sollen Kosten gedeckt werden können, die durch den Unfall des Kindes entstehen. Hierbei kann es sich unter anderem um Umbaumaßnahmen wegen einer massiven körperlichen Einschränkung handeln. Die Versicherungssumme hängt sich hinsichtlich der Höhe von dem vorhandenen Versicherungsvertrag ab. Kommt es durch einen Unfall zum Tod des Kindes, kommt es durch die Kinderunfallversicherung in der Regel auch zur Ausschüttung einer Versicherungssumme. Durch diese sollen die Kosten gedeckt werden, die die Beerdigung des eigenen Kindes verursacht.

Die Kinderunfallversicherung setzt sich hinsichtlich der genauen Leistungen aus verschiedenen Bereichen zusammen. Neben den klassischen Basisangeboten sind bei der Kinderunfallversicherung generell auch die verschiedensten Erweiterungen möglich. Somit haben die Eltern die Möglichkeit, die Leistungen der Kinderunfallversicherung erheblich zu erweitern und den Schutz umfangreicher zu gestalten. So können unter anderen höheren Deckungssummen vereinbart werden. Auch bei einfachen Verträgen ist meist die Kombination von einer Unfallrente und einer einmaligen Versicherungsleistung möglich. Zudem können zusätzliche Leistungen in die Verträge integriert werden. Bei einer Kinderunfallversicherung kann nicht auf eine Selbstbeteiligung zurückgegriffen werden. Die Prämien für die Kinderunfallversicherung richten sich nach den enthaltenen Leistungen und der Laufzeit der Versicherung. Einen entscheidenden Einfluss auf die Versicherungsprämien haben zudem die vereinbarten einmaligen Versicherungsleistungen. In den meisten Fällen handelt es sich um die vertraglich geregelten Einmalzahlungen. Die Kinderunfallversicherung bezieht sich ausschließlich auf ein Kind. Möchte eine Familie mehrere Kinder versichern, ist der Abschluss von mehreren Verträgen der Kinderunfallversicherung von Nöten.