Arbeitgeberdarlehen

Das Arbeitgeberdarlehen konnte vor allem in den letzten Jahren immer deutlicher Anerkennung gewinnen. Bei diesem Darlehen muss zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. In Deutschland wird das Arbeitgeberdarlehen heute auch als Mitarbeiterdarlehen oder auch Personalkredit bezeichnet. In der Regel gewähren ausschließlich große Unternehmen ein Arbeitgeberdarlehen.

Durch das Arbeitgeberdarlehen versuchen Unternehmen der verschiedensten Branchen, ihre Mitarbeiter an den Betrieb zu binden. Im Vergleich zu den klassischen Bankdarlehen ist ein Arbeitgeberdarlehen meist mit wesentlich günstigeren Zinsen versehen und ist somit wesentlich günstiger. Dem Arbeitgeber steht es frei, seinen Angestellten ein solches Darlehen zu gewähren. Ebenso können die genauen Konditionen, zu denen ein Arbeitgeberdarlehen gewährt wird, freigewählt werden. Als Orientierung dient für die meisten Arbeitgeber jedoch der Zinssatz der Hypothekenpfandbriefe. Hinsichtlich der Konzeption und des Aufbaus kann ein Arbeitgeberdarlehen mit einem klassischen Ratenkredit verglichen werden. Allerdings muss bei einer Kündigung in der Regel die Darlehenssumme mit einer Einmalzahlung beglichen werden. Die Arbeitgeberdarlehen sind vor allem bei den Kreditinstituten der verschiedensten Art sehr bekannt. Im Rahmen dessen gewähren die Finanzunternehmen und Banken ihren Mitarbeitern ein wesentlich günstigeres Darlehen mit niedrigen Zinsen. Bei dem Arbeitgeberdarlehen kann anhand der Position der Arbeitnehmer zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. Unter anderem handelt es sich hierbei um den Organkredit. Der Organkredit wird in der Regel ausschließlich an Mitarbeiter ausgezahlt, die über eine Stellung in höheren Positionen verfügen. Hierbei handelt es sich um Prokuristen, leitende Angestellte und Aufsichtsräte. Für einen solchen Organkredit sind im Vergleich zum einen Arbeitgeberdarlehen jedoch Besonderheiten vorhanden.

Das Arbeitgeberdarlehen unterliegt in Deutschland vor allem in steuerlicher Hinsicht Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmalen. Die steuerliche Behandlung ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer sehr verschieden. Der Arbeitgeber muss die Einnahmen, die durch das Arbeitgeberdarlehen entstehen, versteuern. Hierbei handelt es sich um die entstehenden Zinseinnahmen. Müssen jedoch verschiedene Refinanzierungskosten bewältigt werden, werden diese als Betriebsausgaben angesehen. Somit müssen bei dem Arbeitgeberdarlehen durch den Unternehmer ausschließlich die Einnahmen versteuert werden, die durch Zinsen entstanden sind. Ebenso ist der Arbeitnehmer oder auch der Kreditnehmer zu einer steuerlichen Behandlung verpflichtet. Bei dem Arbeitgeberdarlehen muss durch den Mitarbeiter grundsätzlicher der geldwerte Vorteil versteuert werden. Hierbei handelt es sich um die Einsparungen, die durch einen niedrigen Zins entstanden sind, da sie nach dem deutschen Finanzrecht als Lohnleistungen angesehen werden. Somit unterliegen diese Vorteile dem steuerpflichtigen Einkommen und werden nach dem Einkommenssteuergesetz behandelt. Ausgeschlossen von dieser Steuerpflicht sind Vorteile, die die steuerlich festgeschriebene Grenze in einem Lohnsteuerzeitraum nicht überschreiten. Das Arbeitgeberdarlehen wird in den Unternehmen auf verschiedenstem Weg vereinbart. Hierbei kann es sich sowohl um einen Vermerk in dem bestehenden Arbeitsvertrag als auch um einen separaten Kreditvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber handeln. Zu beachten ist zudem, dass das Arbeitgeberdarlehen, welches eine Bank an einen Mitarbeiter gewährt, in steuerlicher Hinsicht anders behandelt wird wie ein klassisches Darlehen dieser Form. Hierfür kam es in dem deutschen Einkommenssteuergesetz zu entsprechenden Erweiterungen.