Kommunalkredit

Auf dem Finanzmarkt kann heute deutlich zwischen Angeboten für Privatpersonen, Unternehmen und Gebietskörperschaften unterschieden werden. Ein Darlehen, das ausgehend von den Finanzunternehmen nicht Privatpersonen und Unternehmen angeboten wird, ist unter anderem der Kommunalkredit. Der Kommunalkredit unterlag in den letzten Jahren stetigen Änderungen.

Immer wieder musste sich der Kommunalkredit Änderungen, Anpassungen und auch Weiterentwicklungen unterziehen. Die Gründe hierfür waren verschieden, doch durch diese zahlreichen Änderungen hat sich dieser Kredit immer deutlicher von den bekannten Darlehen distanzieren können. Hinter dem Kommunalkredit verbirgt sich ein Angebot oder auch ein Darlehen, das ausgehend von Finanzunternehmen den Gebietskörperschaften gewährt wird. Somit können von dem Kommunalkredit sowohl die Kommunen als auch die Landkreise und Länder profitieren. Ein solcher Kredit wird grundsätzlich keinen Privatpersonen oder auch Unternehmen angeboten, sodass er sich deutlich von diesen Krediten distanziert. Der Kommunalkredit unterliegt sowohl in Hinblick auf die Handhabung als auch in Bezug auf die Konditionen verschiedenen Besonderheiten. Diese lassen sich bereits in Hinblick auf die Begriffsverwendung erkennen. So wird heute auch ein Darlehen, das eine Gebietskörperschaft einem Dritten gewährt, als Kommunalkredit bezeichnet. Rein rechtlich handelt es sich hierbei jedoch nicht um die korrekte Begriffsverwendung. Allerdings hat sich diese Anwendung in den letzten Jahren deutlich durchsetzen können. Neben den Landkreisen, Gemeinden und auch Ländern können auch Institutionen des öffentlichen Rechts einen Kommunalkredit in Anspruch nehmen. Neben Amts- und Landgerichten müssen hier auch Stadt- und Gemeindeverwaltungen als klassische Kreditnehmer angesehen werden. Der Kommunalkredit wird heute sowohl von den einfachen Finanzunternehmen als auch von den Landesbanken gewährt. Nicht selten werden Darlehen dieser Art über weitere Vertriebspartner angeboten. Die Unterschiede zu klassischen Darlehen lassen sich vor allem in Bezug auf die Konditionen erkennen, denn nicht selten sind diese bei dem Kommunalkredit wesentlich günstiger als bei anderen Darlehen. Dies bezieht sich sicherlich zum einen auf den individuellen Zinssatz, zum anderen lassen sich aber auch bei den Tilgungen deutliche Besonderheiten erkennen. So wird ein Kommunalkredit auch mit einer Tilgungsaussetzung gewährt, sodass zunächst eine Flexibilität für die Gebietskörperschaften geschaffen wird.

Da die Kommunen, Länder und Kreise hinsichtlich ihrer finanziellen Lage durch den Bund und den jährlichen Finanzausgleich abgesichert werden, ist das Risiko bei einem Kommunalkredit für eine Bank sehr gering. Zudem sind die öffentlichen Gebietskörperschaften nach dem deutschen Recht nicht insolvenzfähig. Hinsichtlich eines Darlehens werden sie ebenso behandelt wie der Staat, sodass sie über eine geringe Risikoeinstufung verfügen. Durch diese hohe Absicherung gewähren auch die Banken bei dem Kommunalkredit die niedrigen Zinsen. Des weiteren verfügt ein Kommunalkredit sowohl über eine angenehme Laufzeit als auch über eine feste Zinsbindung, sodass für die öffentlichen Kreditnehmer keinerlei zusätzliche Kosten entstehen. Der Markt dieser Darlehen wird heute sicherlich überwiegend durch die öffentlich-rechtlichen Banken dominiert. In den vergangenen Jahren konnten sich aber auch kleine Privatbanken und die verschiedensten anderen Finanzunternehmen bei dem Kommunalkredit einen Namen machen. Die Antragstellung bei einem solchen Darlehen erfolgt in der Regel schnell und ebenso problemlos. Somit muss beim Kommunalkredit nicht mit Verzögerungen gerechnet werden.