Kontokorrentkonto

Bei dem Kontokorrentkonto handelt es sich um eine der ältesten Kontoformen, die heute nahezu alle Bankkonten beschreibt. Aufgrund der zahlreichen neuen Angebote und Produkte kann bei diesem heute zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. Die Rechtslage für ein Kontokorrentkonto ist klar definiert und bezieht sich auf die Kontokorrentbeziehungen.

In rechtlicher Hinsicht handelt es sich bei jedem Konto, das eine Bank oder auch ein anderes Finanzunternehmen anbietet, um ein Kontokorrentkonto. Allerdings ist dieser Begriff in den normalen Kundenbeziehungen nur wenig bekannt und findet auch nur sehr selten Anwendung. Unterschieden werden kann aufgrund der zahlreichen Kontovarianten zwischen verschiedenen Formen, die jedoch alle auf den gleichen Säulen basieren. Ein Kontokorrentkonto kommt heute jedoch nicht mehr nur bei den zahlreichen Beziehungen zwischen Banken und Kunden zum Einsatz. Auch zwischen verschiedenen Unternehmen hat es sich zu einem wichtigen Element entwickeln können und bestimmt nicht selten den individuellen Geschäftsalltag. Die Differenzierung in verschiedene Formen ist bei dem Kontokorrentkonto anhand der individuellen Eigenschaften der einzelnen Finanzunternehmen möglich. Zu den wichtigsten Elementen eines solchen Kontos gehört bis heute der Saldo. Dieser bildet die Grundlage eines solchen Kontos. Kommt es zu der Auflösung dieses, wird der Saldo in den meisten Fällen sofort fällig. Eine Kontokorrentbeziehung kann ausgehend von beiden Seiten jederzeit problemlos gekündigt werden. Ein Kontokorrentkonto basiert auf einem entsprechenden Vertrag, der alle Absprachen und auch Eigenschaften des Kontos festhält und konkretisiert. Während einer Kontokorrentbeziehung werden alle Ansprüche gegenseitig miteinander verrechnet. Diese Ansprüche können zwischen den beiden Partnern aufgrund verschiedenster Leistungen entstehen. Ausgehend von den verschiedenen Eigenschaften kann ein Kontokorrentkonto mit einem Dispositionskredit verglichen werden. Allerdings muss auf einzelne Besonderheiten geachtet werden. Die einzelnen Abläufe bei einem Kontokorrentkonto basieren in Deutschland auf den Grundlagen des HGB und werden demnach genauestens definiert. Nach dem HGB muss es sich bei mindestens einem Vertragspartner um einen Kaufmann handeln, nur dann sind die Vereinbarungen, die bei einer Kontokorrentbeziehung getroffen werden, auch rechtlich korrekt und abgesichert. Zudem muss mindestens einmal im Jahr ein Saldo von dem Kontokorrentkonto ermittelt werden. In der Regel erfolgt dies bei dem Rechnungsabschluss. In rechtlicher Hinsicht entsteht bei einem Kontokorrent eine eigenständige Forderung, sodass das Konto nicht mit einer Aufrechnung verglichen werden kann.

Durch das Kontokorrentkonto stehen beide Vertragsseiten in einer ständigen Geschäftsbeziehung. Diese kann sich basierend auf den verschiedensten Grundlagen und Eigenschaften gestalten. Die Verrechnung der einzelnen Leistung erfolgt nicht unmittelbar nach der Leistungserbringung. So wird bei einem Kontokorrentkonto für die Abrechnungen ein regelmäßiger Zeitraum festgelegt. Besteht zwischen zwei Vertragspartnern eine Kontokorrentbeziehung können die Forderung nicht einzeln geltend gemacht werden und werden aus diesem Grund von den Experten als gelähmt bezeichnet. Somit lassen sich auch bei rechtlichen Schritten, die hinsichtlich der Forderungen erfolgen sollen, einzelne Einschränkungen erkennen. Ebenso muss bei der Verjährungsfrist der Forderungen, die durch ein Kontokorrentkonto definiert werden, mit entsprechenden Besonderheiten und Sonderregelungen gerechnet werden.