Als Kredit für Freiberufler werden verschiedene Verbraucherkredite bezeichnet. Es handelt sich hierbei um ein spezielles Darlehensangebot, das ausschließlich an Freiberufler gezahlt wird. Hierbei spielt in der Regel die Art der freiberuflichen Tätigkeit keine Rolle. Bei dem Kredit für Freiberufler muss jedoch zwischen verschiedenen Konditionen unterschieden werden.
In Deutschland handelt es sich bei dem Kredit für Freiberufler nicht um ein geschütztes Angebot, sodass verschiedene Darlehen mit dieser Bezeichnung versehen sein können. Zu beachten ist jedoch, dass es sich um Darlehen handelt, die entsprechenden Besonderheiten hinsichtlich der Konditionen unterliegen. Der Kredit für Freiberufler wird mittlerweile von verschiedenen Finanzunternehmen angeboten. Hierbei kann es sich sowohl um Banken handeln, die im klassischen Kundenvertrieb agieren als auch um verschiedene Onlineunternehmen. Da Freiberufler meist über eine höhere Risikoeinstufung verfügen als Arbeitnehmer, muss auch bei dem Kredit für Freiberufler in der Regel mit höheren Kosten gerechnet werden. Zudem lassen sich Unterschiede bei der Bearbeitungsweise erkennen. Einzelne Kredite dieser Form unterliegen zudem verschiedenen Fördermaßnahmen und Programmen. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um Darlehen, die im Rahmen der Wirtschaftsförderung gewährt wird. Der Kredit für Freiberufler ist zudem nicht selten mit hohen Bearbeitungszeiten verbunden, da sowohl die Einschätzung des Antragstellers als auch die Risikoeinstufung als wesentlich komplexer angesehen werden müssen. Der Kredit für Freiberufler setzt sich aus den gleichen Bestandteilen zusammen wie ein klassisches Darlehen. So müssen hierbei sowohl Zinssätze als auch Tilgung bei der individuellen Darlehenswahl in Betracht gezogen werden. Der Kredit für Freiberufler unterliegt in Deutschland keiner besonderen Behandlung. So müssen auch in steuerlicher Hinsicht keinerlei Sonderformen beachtet werden. Der Kredit für Freiberufler kann von jedem Menschen in Anspruch genommen, der als freiberuflicher Fachmann tätig ist. In der Regel muss die freiberufliche Tätigkeit gegenüber dem Unternehmen nachgewiesen werden können. Hierbei handelt es sich nicht mehr nur um die Einnahmen, die im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit entstehen, sondern auch um die Ergebnisse der Buchhaltung. Freiberufler sind in Deutschland wie auch Unternehmer und Gewerbetreibende zu einer umfangreichen Buchhaltung verpflichtet. Für den Kredit für Freiberufler muss jedoch keine Bilanz oder auch BWA vorgelegt werden. Die meisten Finanzunternehmen verlangen in Verbindung mit einem solchen Darlehen ausschließlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Durch diese versuchen sie, Einblick in die freiberufliche Tätigkeit zu erhalten.
Der Kredit für Freiberufler wird ausschließlich in Verbindung mit verschiedenen Kreditsicherheiten gewährt. Hierbei kann es sich bei Antragstellern, die erst seit kurzer Zeit der freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, um eine Bürgschaft handeln. Die meisten Verträge, die im Zusammenhang mit dem Kredit für Freiberufler gewährt werden, werden mit einer Restschuldversicherung kombiniert. Durch diese Restschuldversicherung versuchen sich die Finanzunternehmen, vor Forderungsausfällen zu schützen. Da das Risiko von Einnahmeausfällen bei Freiberufler höher ist als bei Arbeitnehmern muss auch bei der Restschuldversicherung, die gemeinsam mit dem Kredit für Freiberufler abgeschlossen wird, mit höheren finanziellen Aufwendungen gerechnet werden. Zudem deckt sie gesonderte Fälle ab.