Kreditkartenschulden

In den letzten Jahren haben sich die Kreditkartenschulden zu einem brisanten Thema entwickelt. Heute kann bei den Kreditkartenschulden zwischen verschiedensten Formen unterschieden werden. Vor allem in den letzten Jahren haben sich die Kreditkartenschulden einer steigenden Tendenz unterzogen. Bei den Kreditkartenschulden können sich die Kreditgesellschaften nach dem deutschen Recht für die verschiedensten Wege zur Begleichung entscheiden.

Die Kreditkartenschulden können sich aus verschiedensten Segmenten zusammensetzen. Ebenso kann die Höhe der Kreditkartenschulden sehr unterschiedlich sein. Bei den Kreditkartenschulden handelt es sich um Verbindlichkeiten, die der Kreditkartenbesitzer gegenüber der Kreditkartengesellschaft hat. Diese Verbindlichkeiten werden von den Kreditkartengesellschaften heute auch häufig als Forderungsausfälle bezeichnet. Das Entstehen von Kreditkartenschulden kann die unterschiedlichen Ursachen haben. Nicht selten handelt es sich hierbei um das Überschätzen der individuellen finanziellen Möglichkeiten. Von Kreditkartenschulden ist in der Regel erst dann die Rede, wenn die Rechnungen, die ausgehend von der Kreditkartengesellschaft gestellt werden, nicht beglichen wurden. Die meisten Kreditgesellschaften gewähren bei der Rechnungslegung die verschiedensten Zahlungsfristen. Werden die Beträge in dem angegebenen Zeitraum nicht beglichen, ist von den Kreditkartenschulden die Rede. Zu beachten ist jedoch, dass es sich bereits um Kreditkartenschulden handelt, wenn die Rechnung von der Kreditkartengesellschaft gestellt wird, denn hierbei entsteht für den Kreditkartenbesitzer eine Verbindlichkeit. Eine Kreditkarte ist mit einem entsprechenden Vertrag kombiniert. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Kreditkartenbesitzer zur pünktlichen Zahlung der einzelnen Beträge. Die Kreditkartenschulden sind somit unter anderem von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditkartengesellschaften abhängig, denn in diesen wird in der Regel die genaue Vorgehensweise erläutert. Ebenso werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die möglichen Folgen von den Kreditkartenschulden definiert. Die Kreditkartenschulden unterliegen bei deutschen Kreditkartenbesitzern den Regelungen und Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Somit haben die Kreditkartengesellschaften das Recht, die Kreditkartenschulden, gleich welcher Höhe diese sind, einzuklagen. Zudem sind Kreditkartenschulden von Grund auf vollstreckbar. Bei der Nichtzahlung der Kreditkartenschulden kann es so auch zu den entsprechenden Pfändungen von den verschiedensten Wertgegenständen kommen. Des weiteren dürfen die Kreditkartengesellschaft für die bestehenden Kreditkartenschulden zusätzliche Kosten erheben. Hierbei kann es sich unter anderem um die Verzugszinsen und Mahngebühren handeln. Aber auch die Rechtskosten, die durch die Einklage der Kreditkartenschulden entstehen, dürfen dem Kunden und somit dem Kreditkartenbesitzer in Rechnung gestellt werden.

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer können über Kreditkartenschulden verfügen. Die Kreditkartenschulden setzen sich meist aus mehreren Positionen zusammen. Deren Begleichung kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. In der Regel fordern die Kreditkartengesellschaften bei den Kreditkartenschulden jedoch eine Einmalzahlung. Allerdings ist nach Absprache mit der Gesellschaft meist auch die Begleichung durch Raten möglich. Bestehen Kreditkartenschulden haben die Gesellschaften das Recht, den bestehenden Vertrag mit dem Kreditkartenbesitzer fristlos zu kündigen. Dies ist auch ohne Ankündigung möglich. Desweiten können die Kreditkartengesellschaften die Kreditkarte des Kunden sperren, sodass diese keinerlei Verwendung mehr hat. In der Regel ist eine Vertragswiederaufnahme bei Kreditgesellschaften nicht möglich, wenn es bereits zu den Kreditkartenschulden kam. In diesem Fall verweigern die Gesellschaften den Kunden einen weiteren oder auch neuen Vertrag. Durch Kreditkartenschulden können auf den Kreditkartenbesitzer deutliche Mehrkosten zukommen.