Bei den Kreditschulden wird zwischen verschiedenen Segmenten unterschieden. Die Gliederung der Kreditschulden erfolgt durch die Form der Darlehen. Kreditschulden können unterschiedlicher Höhe sein. Sie beziehen sich auf Forderungsausfälle, die in Verbindung mit einem Darlehen entstanden sind. Die Kreditschulden bestehen zwischen dem Darlehensnehmer und dem Kreditgeber, in der Regel einer Bank.
In Deutschland unterliegen die Kreditschulden einem speziellen Recht. Sie werden unter anderem durch das deutsche Gesetz und die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Bank definiert. Bei den Kreditschulden muss zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. Sie können in Kombination mit allen Darlehen entstehen. Die Kreditschulden werden nach dem Ermessen der Bank unterschiedlich behandelt. Es handelt sich hierbei jedoch generell um Zahlungsausfälle, die infolge eines Darlehens entstanden sind. Hierbei kann es sich sowohl um Einmalzahlungen als auch um Ratenzahlungen handeln. Die Kreditschulden sind nach dem deutschen Recht vollstreckbar. Unterschiede bei den einzelnen Formen der Kreditschulden werden jedoch durch deren Form gebildet. Die Kreditschulden können verschiedene Ursachen haben. Hierbei kann es sich neben den unverantwortlichen Zahlungsausfällen auch um bewusste Zahlungsaussetzungen handeln. Die Kreditschulden unterliegen in Deutschland strengen Regelungen, da der Darlehensnehmer durch den Kredit einen bindenden Vertrag mit dem Finanzunternehmen eingeht. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können über Kreditschulden der verschiedensten Form verfügen. Die Kreditschulden können sich zum einen auf ein einziges bestehendes Darlehen beziehen, zum anderen aber auch durch mehrere Darlehen. Die Kreditschulden beziehen sich generell auf den Kreditnehmer und den Kreditgeber. Neben der Bank können auch andere Unternehmen oder auch Personen als Kreditgeber fungieren. Auch hier ist bei Forderungsausfällen von Kreditschulden die Rede. Dem Kreditgeber stehen das Agieren und die Handhabung der Kreditschulden frei. Er muss sich jedoch bei diesen an die deutschen Gesetze und Rechte halten. Der Kreditnehmer muss auch bei Krankheit und Arbeitslosigkeit, sowie bei anderen unternehmerischen Leerzeiten, seinen Kreditschulden nachkommen und die Zahlungen an das Finanzunternehmen leisten. Zahlungsauszeiten sind nur nach Absprache mit dem Kreditgeber möglich. Die Kreditschulden umfassen neben dem eigentlichen Darlehen auch die Zinsen, die durch das Darlehen entstehen. Zudem haben die Kreditgeber das Recht, weitere Kostenpositionen zu berechnen, die durch die Kreditschulden entstanden sind. Hierbei kann es sich neben dem individuellen Aufwand der Banken auch um die gerichtlichen Kosten handeln. Ebenso kann der rechtliche Beistand des Kreditgebers dem Kreditnehmer in Form der Kreditschulden als Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Kreditnehmer können sich durch entsprechende Versicherungen vor Kreditschulden, die unverantwortlich für sie entstehen, schützen. So können Fälle wie die unverschuldete Arbeitslosigkeit und eine schwere Krankheit abgesichert werden. Kreditschulden, die durch diese Fälle entstehen, können durch eine Restschuldversicherung vermieden werden. Auf diese sollte im Rahmen eines Kreditvertrages geachtet werden. Die Restschuldversicherung kann jedoch nur Kreditschulden verhindern, die nicht durch das Verschulden des Kreditnehmers entstanden sind. Bewusste Nichtzahlungen werden ebenso als Kreditschulden angesehen, diese können jedoch durch keinerlei Versicherung abgedeckt werden. Die Kreditschulden verfügen nach dem deutschen Recht über eine sehr lange Verjährungsfrist.