Kreditversicherung

In den letzten Jahren hat sich die Kreditversicherung für viele Unternehmen in Deutschland zu einem wichtigen Schutz entwickeln können. So deckt sie Forderungen ab, die aus Warenlieferungen und Dienstleistungen verschiedener Art stammen. Angeboten wird die Kreditversicherung von verschiedenen Versicherungsunternehmen in Deutschland.

Deutschlandweit wird die Kreditversicherung mit den verschiedensten Namen bezeichnet. In den letzten Jahren konnte sich vor allem die Bezeichnung Delkredere – Versicherung durchsetzen. Die Kreditversicherung wird zudem oftmals mit der Warenkreditversicherung gleichgesetzt. Bei dieser handelt es sich jedoch nur um eine spezielle Form der Kreditversicherung. Mit einer solchen Versicherung werden keine Kredite im eigentlichen Sinne abgesichert. Die Leistungen der Versicherer beziehen sich bei der Kreditversicherung ausschließlich auf Forderungen, die durch Warenlieferungen und die verschiedensten Dienstleistungen entstanden sind. Somit handelt es sich um einen Versicherungsschutz für die sogenannten Lieferantenkredite. Die Lieferantenkredite entstehen bei dem Einkauf von Waren oder auch in Inanspruchnahme zwischen zwei Unternehmen. Bis zur Begleichung der daraus resultierenden Forderungen vergeht in Deutschland in der Regel ein Zeitraum von 30 bis 180 Tagen. In diesem Zeitraum gewährt der Anbieter dem Käufer oder auch Kunden einen Lieferkredit. Können die Forderungen schließlich aufgrund von Liquiditätsproblemen nicht gedeckt werden, schützt die Kreditversicherung den Anbieter beziehungsweise Verkäufer vor dem finanziellen Verlust. Aufgrund des Versicherungsgegenstandes wird die Kreditversicherung heute auch unter der Forderungsausfallversicherung angeboten. Sie diesen ausschließlich dem Schutz des Kreditgebers.

Die Angebote der Kreditversicherung wurden in letzten Jahren stetig erweitert und somit wurde diese Versicherung umfangreicher. Heute kann man bei der Kreditversicherung in erster Linie zwischen drei Formen unterscheiden, die dieser Gruppe konkret zugeordnet werden können. Neben der Warenkreditversicherung handelt es sich hierbei um die Exportgarantie und die Investitionsgüterkreditversicherung. Die meisten Versicherer bieten den Versicherungsnehmern die Möglichkeit, diese Versicherungsformen miteinander zu kombinieren. Nicht selten werden so auch komplette Versicherungspakete angeboten. Die Kreditversicherung soll durch die Kombination der verschiedenen Formen einen umfangreichen und ebenso aussagekräftigen Schutz für die Unternehmen gewähren. Die Kreditversicherung umfasst in Bezug auf das weitere Umfeld zudem verschiedenste andere Segmente. Neben der Konsumentenkreditversicherung kann als Beispiel auch die Kautionsversicherung genannt werden. Zudem muss auch der Reisesicherungsschein als eine solche Kreditversicherung angesehen werden.

Die genaue Gestaltung der Kreditversicherung richtet sich nach den individuellen Eigenschaften der Kunden. Neben der Branche handelte es sich hierbei auch um die Größe des Unternehmens und die vorhandenen Risiken. Die meisten Versicherer nehmen in diesem Zusammenhang eine Risikoeinstufung der Kunden vor. Die Kreditversicherung wird in Deutschland bereits seit Jahrzehnten angeboten. Das erste spezialisierte Versicherungsunternehmen für diesen Schutz wurde im Jahr 1917 gegründet. Bereits in den Jahren zuvor wurden ähnliche Versicherungsmodelle angeboten. Allerdings handelte es sich hierbei ausschließlich um die Angebote von großen Versicherungsunternehmen. Erst in den folgenden wurde die Kreditversicherung konkretisiert und an die genauen Ansprüche der Kunden angepasst. Heute wird sie sowohl von spezialisierten Unternehmen, als auch von großen Versicherern in Deutschland angeboten. Die Leistungen der Kreditversicherung beziehen sich ausschließlich auf die definierten Fälle in dem Versicherungsvertrag. Umso höher das Risiko eines Forderungsausfalls in dem Unternehmen ist, umso höher ist schließlich auch die Prämie für die Kreditversicherung. Deutschlandweit verfügen vor allem mittelständische und große Unternehmen über einen solchen Versicherungsvertrag.