Der Lieferantenkredit genießt weltweit bereits seit einigen Jahren eine große Aufmerksamkeit. Bei diesem handelt es sich um ein Darlehen, das ausgehend von verschiedenen Unternehmen gewährt wird. Ein Lieferantenkredit entsteht, wenn eine Warenlieferung oder auch eine Dienstleistung nicht unmittelbar nach der Erfüllung beglichen werden kann.
Somit ist in Deutschland von einem Lieferantenkredit die Rede, wenn es zu einer Rechnungsstellung nach einer erbrachten Leistung kommt. Ein Lieferantenkredit ist in den meisten Fällen ein zinsloses Darlehen. Somit müssen die Kreditnehmer bei Einhaltung der angegebenen Zahlungsfrist nicht mit zusätzlichen Kosten rechnen. Bei dem Lieferantenkredit kommt es in der Regel erst zu finanziellen Aufwendungen, wenn diese durch das Überschreiten des eigentlichen Zahlungsziels entstehen. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um die Mahngebühren. Ein Lieferantenkredit kann mit einem unterschiedlichen Zeitraum versehen sein. In der Regel handelt es sich um eine Frist zwischen fünf und dreißig Tagen. Aber auch längere oder kürzere Laufzeiten sind möglich. Die genaue Laufzeit wird bei dem Lieferantenkredit durch das Unternehmen festgelegt, welches ihn gewährt, und kann nach dem deutschen Recht auch frei gewählt werden. Allerdings ist auch der Lieferantenkredit mit einzelnen Einschränkungen zu rechnen. Ein Lieferantenkredit wird nicht mehr nur bei der Lieferung von verschiedensten Waren abgeschlossen. Auch wenn es zur Weitergabe von Dienstleistungen kommt und diese nicht sofort beglichen werden, wird von dem dienstleistenden Unternehmen ein Lieferantenkredit gewährt. Der Rechnungsempfänger ist nach dem deutschen Recht dazu verpflichtet, den Lieferantenkredit in der angegebenen Frist zu begleichen. Ist dies nicht der Fall, darf der Rechnungssteller die entsprechenden Gebühren für den Zahlungsverzug erheben. Zudem hat der Kreditgeber die Möglichkeit, die Summe, auf die sich der Lieferantenkredit bezieht, entsprechend einzuklagen. Bei dem Lieferantenkredit kann zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. Unterschiede zwischen diesen lassen sich vor allem in Bezug auf die einzelnen Konditionen erkennen. Die Bedingungen, die an einen solchen Lieferantenkredit geknüpft sind, werden in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert. Sonderregelungen und Vereinbaren müssen zwischen den beiden Vertragspartnern schriftlich festgehalten werden. Dies ist unter anderem bei dem Lieferantenkredit über einen Vermerk in dem Rechnungsschreiben möglich. Ein Lieferantenkredit muss in den meisten Fällen durch eine Einmalzahlung beglichen werden. Einzelne Unternehmen gewähren auch bei dem Lieferantenkredit eine Abzahlung in Raten. Eine solche Ratenzahlung muss jedoch bei dem Lieferantenkredit schriftlich mit den einzelnen Besonderheiten festgehalten werden. Wird ein Lieferantenkredit durch eine Ratenzahlung beglichen, haben die Kreditgeber die Möglichkeit Zinsen für diese Zahlungsform zu erheben.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Ausfälle, die durch einen Lieferantenkredit entstanden sind, erheblich gestiegen. Aus diesem Grund können Unternehmen, die häufig auf einen Lieferantenkredit zurückgreifen, heute durch eine besondere Versicherung diese Ausfälle abdecken. Hierbei handelt es sich um die Kreditausfallversicherung oder auch Warenkreditversicherung. Diese Versicherung übernimmt bei den ausstehenden Forderungen eines Lieferantenkredites die Deckung der Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen. Somit fungiert sie bei einem Lieferantenkredit als zusätzlicher Schutz.