Mietschulden

In den letzten Jahren haben sich die Mietschulden zu einem brisanten Thema entwickeln können. Sie unterliegen in Deutschland rechtlichen Besonderheiten. Hinter den Mietschulden können sich verschiedene Bereiche verbergen. Die Mietschulden können über verschiedenste Zeiträume entstehen. Hierbei kann es sich um Forderungen von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren handeln.

Die Mietschulden können sowohl aus privaten als auch aus gewerblichen Vermietungen entstehen. Als Mietschulden werden Forderungen bezeichnet, die durch ein Mietverhältnis entstanden sind. Neben der monatlichen Miete handelt es sich hierbei auch um die Forderungen von Nebenkostenabrechnungen, die durch das Mietverhältnis bestehen. Die Mietschulden setzen sich somit aus verschiedenen Bereichen zusammen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können über Mietschulden verfügen. Die Handhabung von Mietschulden wird durch das deutsche Gesetz geregelt. Eine der wichtigsten Grundlagen dieses Segmentes ist das Mietrecht der Bundesrepublik Deutschland. Die Handhabung der Mietschulden ist unter anderem von dem Verhalten des Vermieters abhängig. So steht es diesem frei, diese auf gerichtlichem Weg einzuklagen. Über Mietschulden verfügen generell Mieter, die ihren Mietzahlungen oder auch der Begleichung von Nebenkosten nicht nachgekommen sind. Bestehen Mietschulden kann das Mietverhältnis ohne Ankündigung fristlos gekündigt werden. Der Vermieter hat zudem das Recht auf die Mietschulden zusätzliche Kosten zu erheben. Nach dem deutschen Recht ist ein Mieter zu den Mietzahlungen verpflichtet. Ein Ausschluss dieser Regelung erfolgt ausschließlich, wenn es bei dem vermieteten Gegenstand zu erheblichen Mängeln kommt. Mietschulden werden auch als Forderungsausfälle aus einem Mietverhältnis bezeichnet. Die Vermieter können bestehende Mietschulden von dem Mieter auf gerichtlichem Weg einklagen. Hierbei muss der Mieter in der Regel die Kosten, die durch den Rechtsstreit entstanden sind, abdecken. Bestehen Mietschulden kann von dem Schuldner sowohl eine Einmalzahlung als auch eine Ratenzahlung verlangt werden. Die genauen Rückzahlungsmodalitäten können bei den Mietschulden sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich geregelt werden. Die Mietschulden können aufgrund der verschiedensten Geschehnisse entstehen. Im Grund kann zwischen zwei wesentlichen Ursachen differenziert werden. Neben der absichtlichen Nichtzahlung der Mietforderungen können die Mietschulden jedoch auch durch das Unverschulden des Mieters entstehen. Hierbei kann es sich um einen schweren Krankheitsfall oder auch die plötzliche Arbeitslosigkeit handeln. Die Mietschulden sind nach dem deutschen Recht vollstreckbar. Deren Anspruch erstreckt sich für den Vermieter über mehrere Jahre.

Für Vermieter kommen durch die Mietschulden erhebliche Kostenpositionen zu. Hierbei handelt es sich neben den Kosten des Gerichts um die finanziellen Aufwendungen für einen rechtlichen Beistand. Die Vermieter können sich vor den Kosten, die durch Mietschulden entstanden sind, durch eine Rechtsschutzversicherung schützen. Eine solche Rechtsschutzversicherung, die speziell für Vermieter konzipiert wurde, unterliegt einzelnen Besonderheiten. So werden durch die Rechtsschutzversicherung zunächst die Kosten übernommen, die durch den Rechtsstreit in Verbindung mit den Mietschulden entstanden sind. Zudem gewährleistet die Rechtsschutzversicherung für die Vermieter einen rechtlichen Beistand und nimmt eine erste Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten vor. Durch die Rechtsschutzversicherung sollen Vermieter vor den Folgen der Mietschulden geschützt werden. Angeboten wird diese Versicherung heute von einem Großteil der Versicherungsunternehmen.