Nachlassinsolvenz

Bereits seit einigen Jahren unterliegen die Zahlen der Insolvenzen einer steigenden Tendenz. Immer wieder kam es aus diesem Grund zu Änderungen der Rechtsgrundlage und der damit verbundenen Möglichkeiten. Heute kann bei der Insolvenz zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. Eine dieser stellt die Nachlassinsolvenz dar.

Die Nachlassinsolvenz bezieht auf die Verbindlichkeiten, die aus einem Erbe entstanden sind. Mit einem Erbe können Betroffene nicht mehr nur Guthaben, sondern auch alle Verbindlichkeiten erhalten. Nicht selten werden durch den Tod eines Menschen an die Erben auch alle Schulden vermittelt. Für diese Schulden muss der Erbe in einzelnen Fällen mit dem eigenen Vermögen haften. Nicht selten sprengen Schulden dieser Art individuelles Budget. Um den Erben vor den Schulden und den daraus resultierenden Folgen zu schützen, wurde die Nachlassinsolvenz konzeptioniert. Bei der Nachlassinsolvenz handelt es sich um eine Sonderform der Insolvenz. Ihre Aufgabe ist es, den Erben vor der Haftung mit dem eigenen Vermögen zu schützen. Durch diese wird er von den Haftungsregelungen, die nach dem deutschen Gesetz vorhanden sind, befreit. Die Nachlassinsolvenz wird in Deutschland auch als Nachlassverwaltung bezeichnet. Die Erben haben die Möglichkeit, sich bei diesem Verfahren an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser nimmt alle Schritte vor, die für die Nachlassinsolvenz von Nöten sind. Durch diese müssen die Erben bei Schulden, die durch den Tod eines Menschen an sie übergangen sind, nicht mit dem eigenen Vermögen haften. Die Nachlassinsolvenz erstreckt sich in der Regel über den Zeitraum von mehreren Jahren und ist mit einem umfangreichen Verfahren verbunden. Der Antrag auf ein solches Verfahren kann von den Erben erst dann gestellt werden, wenn die Überschuldung des Nachlasses bekanntwurde. In der Regel wird diese durch einen Notar bekanntgegeben. Ist die Überschuldung des Nachlasses noch nicht bekannt oder nicht vollkommen geklärt, können sich die Betroffenen an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser nimmt sich der Sachlage an und regelt alle Grundlagen und Schritte, die für Konkretisierung des Nachlasses von Nöten sind. Bereits im Voraus haben die Erben die Möglichkeit einen Antrag auf die Nachlassinsolvenz zu stellen, allerdings kommt es dann noch nicht zu der Eröffnung des notwendigen Verfahrens. Die Antragstellung ist demnach möglich, wenn unklar ist, ob auch die Schulden in den Nachlass der Erben übergehen. Ein Nachlass dieser Art kann sich auch verschiedenen Segmenten zusammensetzen. Auch die Höhe ist meist zu Beginn nicht klar definiert. Nach dem deutschen Recht sind die Erben für zu einer Nachlassinsolvenz verpflichtet, wenn sich herausstellt, dass der Nachlass mit einer Überschuldung versehen ist. Die Erben sind zudem gesetzlich dazu verpflichtet, sich gründlich und umfangreich zu informieren, wie hoch die Nachlassschulden sind.

Stellt ein Erbe keinen Antrag auf die Nachlassinsolvenz, wird er gegenüber den Gläubigern zu einem Schadenersatz verpflichtet. Somit entsteht ein erheblicher Risikofaktor für den Betroffenen, da er in diesem Fall mit seinem gesamten Vermögen gegenüber den Gläubigern haftet.