Personalkredit

Bei dem Personalkredit handelt es sich um eine sehr alte Darlehensform. Sie wird in der Regel unabhängig von verschiedensten Finanzunternehmen gewährt. In Deutschland ist der Personalkredit auch unter dem Namen Arbeitgeberdarlehen bekannt. Der Personalkredit unterliegt jedoch besonderen Gesetzgebungen und Rechten. Hierbei handelt es sich neben den Konditionen auch um die Rückzahlungsmethoden.

Der Personalkredit wird heute überwiegend von größeren Unternehmen und Konzernen gewährt. Bei diesem gewähren die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Darlehen. Dieses Darlehen soll die Mitarbeiter an das Unternehmen binden. Der Personalkredit wird heute verschiedensten Mitarbeitern in den unterschiedlichsten Positionen angeboten. Einzelne Formen werden jedoch ausschließlich an Prokuristen, leitende Angestellte und Mitarbeiter in höheren Positionen vergeben. Ein Personalkredit dieser Art wird in Deutschland auch als Organkredit bezeichnet. Dieser unterscheidet sich deutlich von dem eigentlichen Personalkredit, da er besonderen Regelungen unterliegt. Ein Personalkredit kann heute von weitestgehend jedem Unternehmen gewährt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein klassisches Finanzunternehmen oder auch um einen Betrieb der Baubranche handelt. Allerdings wird ein Personalkredit, der ausgehend von einem Finanzunternehmen den Mitarbeitern gewährt wird, steuerlich anders behandelt. Ein Personalkredit wird in Hinblick auf die Konditionen ausgehend von dem Arbeitgeber gestaltet. Ihm steht es nach dem deutschen Recht frei, inwieweit er die Konditionen für den individuellen Personalkredit gestaltet. In der Regel ist ein solches Darlehen jedoch wesentlich günstiger als ein klassisches Darlehen, welches eine Bank ihren Kunden gewährt. Neben den Zinsen können die Arbeitgeber bei dem Personalkredit auch die Tilgung des Darlehens eigenständig festsetzen. Die meisten Arbeitgeber orientieren sich bei den Konditionen jedoch an den Marktentwicklungen und den Bedingungen der Hypothekenpfandbriefe. Allerdings sind die Zinsen meist unter deren Grenze, sodass der Personalkredit immer deutlich günstiger ist. Ein Personalkredit kann aufgrund der Abzahlungsmodalitäten als Ratenkredit bezeichnet werden. Somit erfolgt die Tilgung des Darlehens in den meisten Fällen durch monatliche Raten. Wird das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer jedoch beendet, muss in den meisten Fällen mit einer sofortigen Rückzahlung der Darlehenssumme gerechnet werden. Ein Personalkredit ist nicht an einen Versicherungsschutz gebunden. Zudem steht es dem Arbeitgeber frei, wem er einen solchen Kredit gewährt. In den meisten Fällen erfolgt bei dem Personalkredit in keinerlei Form eine Prüfung der Bonität. Die genauen Modalitäten und Konditionen werden bei dem Personalkredit in den meisten Fällen in einem separaten Darlehensvertrag vereinbart. Einzelne Unternehmen nehmen den Personalkredit jedoch auch in den Arbeitsvertrag auf. Der Personalkredit kann unterschiedlichster Höhe sein und kann sich zudem über verschiedenste Zeiträume erstrecken. In der Regel werden Laufzeit und Konditionen durch die Gespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert und konkretisiert.

Der Personalkredit unterliegt in Deutschland einer besonderen steuerlichen Behandlung. So müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer den Personalkredit steuerlich angeben. Besonderheiten sind zudem bei dem Personalkredit zu beachten, der durch eine Bank den Mitarbeitern gewährt wird. Für diesen gelten in der Regel separate Regelungen in dem deutschen Finanzrecht.