Die Pflegeversicherung unterlag in den vergangenen Jahren erheblichen Veränderungen. In regelmäßigen Abständen kam es zur Änderung und Erweiterung dieser Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung dient in Deutschland der Prävention und soll vor allem einen möglichen Pflegefall abdecken. Bundesweit wird die gesetzliche Pflegeversicherung als eine Pflichtversicherung angesehen.
Jeder Arbeitnehmer wird in einem bestehenden Arbeitsverhältnis mit der Pflegeversicherung und ihrer Gestaltung konfrontiert. Wie auch bei der Krankenversicherung handelt es sich bei der Pflegeversicherung um einen Schutz, der bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis gewährleistet werden muss. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende müssen in Deutschland selbst für die Pflegeversicherung aufkommen. Diese wird in Kombination mit einer Krankenversicherung abgeschlossen und als Einheitsbetrag an die Krankenkasse gezahlt. Die Höhe der zu entrichtenden Beträge richtet sich bei der Pflegeversicherung nach den gesetzlichen Grundlagen. Das Ziel einer solchen Versicherung ist es, dem möglichen Pflegefall, der zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit entstehen kann, vorzubeugen. So ist diese Versicherung dazu verpflichtet, Pflegebedürftigen entsprechende Hilfen zu leisten. Hierbei kann es sich sowohl um eine praktische, als auch um eine finanzielle Unterstützung für die Pflegebedürftigen handeln. Die finanzielle Unterstützung ist von der definierten Pflegestufe abhängig und gestaltet sich als eine Kostenbeteiligung. Somit übernimmt der Versicherer der Pflegeversicherungen unter anderem eine Kostenbeteiligung an den verschiedensten Pflegemitteln sowie Anteile der finanziellen Aufwendungen, die durch die Unterbringung in einem Pflegeheim entstehen. Übernimmt die Pflege des Betroffenen eine selbst beschaffte Person, werden deren Arbeit und Engagement durch die Zahlung des Pflegegeldes von der Pflegeversicherung unterstützt.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Pflegeversicherung am 1. Januar 1995 als eine weitere Pflichtversicherung eingeführt und wird seitdem als die fünfte Säule der deutschen Sozialversicherungen angesehen und bezeichnet. Die Pflegeversicherung unterliegt hierzulande dem Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekassen, die bis heute den Krankenkassen unterstellt sind, die Träger dieser Pflichtversicherung. Mit der Etablierung der Pflegeversicherung wurde in der Bundesrepublik Deutschland erstmals ein Versicherungsschutz eingeführt, der für die ganze Bevölkerung gilt. Zudem wurden durch die neue Versicherung die Gemeinden im Land erheblich entlastet. Diese mussten vor der Pflegeversicherung den vollen Umfang der Sozialfürsorge tragen. Aber auch für die betroffenen Familien und selbstverständlich für die Heime handelt es sich bei der Pflegeversicherung um eine wichtige Entlastung.
Deutschlandweit gelten in der Pflegeversicherung die gleichen Grundsätze. Somit wird bei diesem Schutz eine einstimmige Versicherungsleistung geschaffen. Allerdings lassen sich bei den Leistungen der Pflegeversicherung Unterschiede erkennen. So können diese nicht als gleichrangig bezeichnet werden. Nach den Leistungsgrundsätzen, die bei der Pflegeversicherung gelten, gehen den Pflegeleistungen sowohl die Prävention, als auch die Rehabilitation vor. Ebenso hat eine ambulante Pflege vor dem Aufenthalt in einem Pflegeheim Vorrang. Ist eine sofortige Leistung im Rahmen der Rehabilitation zu erbringen, sind die Pflegekassen nach dem deutschen Gesetz auch zu diesen verpflichtet. Zu beachten ist bei der Pflegeversicherung jedoch, dass es sich nicht um eine Vollversicherung handelt. Eine Vollversicherung unterliegt in den meisten Fällen erheblichen Schwankungen, diese sollten bei der Pflegeversicherung vermieden werden. Aus diesem Grund werden alle Leistungen als budgetiert bezeichnet. Zudem soll durch diese Eigenschaft die Aufgabenentwicklung deutlich gesteuert werden.