Renovierungskredit

Der Renovierungskredit hat in den letzten Jahren in Deutschland ungemein an Bedeutung gewinnen können. Hinsichtlich seines Aufbaus kann der Renovierungskredit mit einem Baukredit verglichen werden. Er dient der finanziellen Absicherung von Renovierungsarbeiten an Immobilien der verschiedensten Art. Heute wird der Renovierungskredit von fast allen Finanzunternehmen angeboten.

Aufgrund seines Aufbaus handelt es sich bei dem Renovierungskredit um einen klassischen Ratenkredit. Somit wird die Darlehenssumme durch den Kreditnehmer in Form von monatlichen Raten getilgt. Bei dem Renovierungskredit kann heute zwischen verschiedenen Formen und Angeboten unterschieden werden. Hinsichtlich der Konditionen unterliegt der Renovierungskredit einigen Besonderheiten. Da es bei dem Renovierungskredit nicht zum Einsatz von umfangreichen Refinanzierungsmodellen, wie zum Beispiel einer Kapitallebensversicherung kommt, kann er nicht mit einer Hausfinanzierung verglichen werden. Unterschiede zwischen den Angeboten lassen sich bei dem Renovierungskredit in Bezug auf die Konditionen erkennen. Der Renovierungskredit wird zeitweise als Teil der Wohnungsbauförderung angesehen, da durch diesen verschiedene Renovierungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten gedeckt werden. Der Renovierungskredit soll ein qualitätsvolles Wohnen gewährleisten. Er kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern in Anspruch genommen werden. Bei dem Renovierungskredit werden die Zinsen, die durch das Darlehen entstehen, monatlich an das Finanzunternehmen gemeinsam mit der Tilgungsrate gezahlt. Ein Renovierungskredit ist ein klassischer Verbraucherkredit. Aus diesem Grund wird er von einzelnen Banken auch unter der Bezeichnung Allzweckkredit angeboten. Die speziellen Darlehen für die Renovierung sind jedoch in der Regel mit günstigeren Zinsen behaftet, sodass der Renovierungskredit in seiner Gesamtheit wesentlich billiger ist als ein klassischer Ratenkredit, dessen Verwendung nicht konkretisiert ist. Der Renovierungskredit kann für Renovierungen verschiedenster Art in Anspruch genommen werden. Die meisten Finanzunternehmen nehmen bei dem Renovierungskredit keinerlei Einschränkungen der Darlehensverwendung vor. So kann die Darlehenssumme sowohl für verschiedene Renovierungen im Innenbereich als auch am Äußeren der Immobilie genutzt werden. Bei einzelnen Baumaßnahmen kann der Renovierungskredit mit verschiedenen Förderungen der Wohnbauförderung kombiniert werden, sodass eine Eigenkapitalbasis geschaffen wird. Die Inanspruchnahme einer solchen Förderung ist bei dem Renovierungskredit jedoch von den Baumaßnahmen abhängig. Gefördert werden im Rahmen dessen verschiedene Arbeiten an den Gebäuden.

Der Renovierungskredit wird häufig als Erweiterung der Hausfinanzierung angesehen. So lassen sich auch bei bereits bestehenden Immobilien, die sich im Besitz des Kreditnehmers befinden, verschiedene Renovierungsarbeiten durchführen. Die Laufzeit dieses Darlehens richtet sich nach der Darlehenssumme. Aus diesem Grund wird bei dem Renovierungskredit zwischen verschiedenen Angeboten unterschieden. Vor Vertragsabschluss erfolgt bei diesem Darlehen die Anpassung an die individuellen Eigenschaften des Kreditnehmers. Bei dem Renovierungskredit kommt es zum Abschluss einer Restschuldversicherung. Diese dient der zusätzlichen Sicherheit von Kreditnehmer und Kreditgeber. Durch die Restschuldversicherung werden bei dem Renovierungskredit Forderungsausfälle abgesichert, die infolge der verschiedensten Geschehnisse entstehen können. Bei dem Renovierungskredit sind Sondertilgungen in der Regel nur nach vertraglicher Vereinbarung möglich. Eine Auflösung des Kreditvertrages ist bei den meisten Kreditgebern nur unter Betracht der Kündigungsfrist möglich. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Zeitraum von drei Monaten.