Restschuldversicherung

In Deutschland wird die Restschuldversicherung heute in der Regel gemeinsam mit einem Darlehen abgeschlossen. Der Versicherungsabschluss erfolgt in den meisten Fällen direkt bei dem Finanzunternehmen. Die Restschuldversicherung unterliegt verschiedenen Konditionen, die im Wesentlichen von den Finanzunternehmen abhängig sind. Bekannt ist sie auch unter dem Namen Restkreditversicherung.

Die Restschuldversicherung wird heute mit nahezu jedem Darlehen abgeschlossen. Für die Finanzunternehmen handelt es sich hierbei um einen zusätzlichen Schutz des Darlehens. Die Restschuldversicherung übernimmt in gewissen Fällen die Begleichung der Forderungen, die im Rahmen eines Darlehens entstanden sind. Für beide Vertragsseiten soll sie einen weiteren Sicherheitsfaktor darstellen. Die Restschuldversicherung deckt jedoch ausschließlich die Forderungen in genau definierten Fällen ab. Neben der Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers handelt es sich hierbei auch um den Krankheits- und Todesfall. In den letzten Jahren kam es in Bezug auf die Restschuldversicherung zu entscheidenden Erweiterungen. So werden erst seit 2006 auch Krankheitsfälle in die Deckungssumme einbezogen. Diese Krankheitsfälle sind von dem Versicherer jedoch genauestens definiert. Neben einer Krebserkrankung kann in Bezug auf diesen Schutz auch ein Herzinfarkt genannt werden. Ursprünglich handelte es sich bei der Restschuldversicherung ausschließlich um einen Schutz im Todesfall. Die Restschuldversicherung übernimmt je nach Fall die befristete Weiterzahlung der Raten, die im Rahmen des Darlehensvertrages zu entrichten sind oder die komplette Begleichung der noch außenstehenden Forderungen. Die komplette Forderungsübernahme erfolgt meist jedoch nur im Todesfall. Kommt es zu einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, die zum Beispiel im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung entstand, übernimmt die Restschuldversicherung zunächst die vereinbarten Ratenzahlungen. Diese jedoch zeitlich befristet. Die Frist ist in der Regel von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Durchschnittlich handelt es sich jedoch um einen Zeitraum von 12 Monaten.

Im Rahmen der Restschuldversicherung tritt der Versicherungsnehmer in den meisten Fällen einer Gruppenversicherung bei. Obwohl diese für ihn nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, unterliegt sie anderen Vertragsbedingungen wie eine klassische Einzelversicherung. Die Prämien für die Restschuldversicherung werden bei den meisten Verträgen gemeinsam mit den Raten für das Darlehen bezahlt. Die Höhe der Prämien dieser Versicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer der wichtigsten ist jedoch die Höhe der Darlehenssumme. Die Prämien sind zudem von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch. Die Restschuldversicherung kann auch bei einer plötzlichen Arbeitsunfähigkeit in Anspruch genommen werden.

Die Restschuldversicherung hat ihren Ursprung in den USA. Dort wurde sie bereits in den 1950er Jahren konzipiert und angewendet. Bereits wenige Jahre später, in den 1960er Jahren, wurde sie auch in Deutschland in Verbindung den Darlehen abgeschlossen. Zunächst beschränkte sich die Deckung der Restschuldversicherung ausschließlich auf den Todesfall und die Arbeitsunfähigkeit. Häufig wird die Restschuldversicherung heute mit einer Einmalzahlung beglichen. Diese erfolgt in der Regel mit der ersten Rate. Eine Restschuldversicherung wird heute in Kombination mit verschiedensten Darlehensformen angeboten. So kommt sie sowohl bei einem Ratenkredit als auch bei einem Kontokorrentkredit zum Einsatz. Die Form des Kredites wirkt sich entscheidend auf die genaue Gestaltung der Restschuldversicherung aus. Einschränkungen bei der Deckung der Restschuldversicherung lassen sich bei Vorerkrankungen erkennen. Hier muss in der Regel eine Wartezeit von etwa zwei Jahren bedacht werden. Durch die Absicherung der unverschuldeten Arbeitslosigkeit übernimmt die Restschutzversicherung zudem die Aufgabe des rechtlichen Beistandes gegenüber den Versicherten.