In den vergangenen Jahren haben sich die Angebote der Finanzunternehmen einem stetigen Wandel unterzogen. Immer wieder kam es in der Branche zu Neuerungen und Weiterentwicklungen. Diese Anpassungen sind auch an den Scheckkarten nicht vorbei gezogen. Die Scheckkarten werden bereits seit Jahren von den Finanzunternehmen als Ergänzung für ein Bankkonto angeboten.
Bis heute unterliegen sie in Hinblick auf die Handhabung einzelnen Besonderheiten. Angeboten werden sie bis heute von dem Großteil der deutschen Finanzunternehmen. Die Scheckkarten unterscheiden sich hinsichtlich der Konzeption deutlich von anderen Bankangeboten und werden demnach auch unter gesonderten Bedingungen behandelt. So basieren sie auf separaten Vereinbarungen mit den Banken, die sie anbieten. Bei den Scheckkarten handelt es sich um Ausweise, die einem Inhaber eines Girokontos von einer Bank gewährt werden. Diese Ausweise sind zeitlich begrenzt. In der Umgangssprache konnte sich bei diesen Ausweisen auch ausschließlich die Bezeichnung Scheck durchsetzen. Durch die Scheckkarten gewähren die Finanzunternehmen ihren Kunden und besonderen Bedingungen eine Garantieerklärung. Die Anwendung dieses Angebotes ist sowohl in Bezug auf die Laufzeit als auch auf die Maximalsumme begrenzt. Bei beiden Faktoren lassen sich zwischen den Angeboten und den Finanzunternehmen deutliche Unterschiede erkennen. Eine Bank verpflichtet sich durch das Ausstellen der Scheckkarten dazu, alle Schecks, die in Verbindung mit diesen Ausweisen ausgestellt werden, anzunehmen. Allerdings ist in den meisten Vertragsbedingungen die Annahme auf eine Maximalsumme begrenzt. Ist diese ausgeschöpft, werden die Schecks, die der Kunde durch die Ausweise ausstellte, von dem Finanzunternehmen nicht mehr angenommen und somit auch nicht mehr eingelöst. Der Geltungsbereich der Scheckkarten bezieht sich ausschließlich auf Schecks, die in Verbindung mit den vorhandenen Ausweisen ausgestellt werden. Handelt es sich um Schecks anderer Karten, gelten diese Vereinbarungen und die damit verbundene Garantieerklärung der Banken nicht. Ebenso werden ausschließlich Schecks von den Banken angenommen, die sich auf das richtige Konto beziehen. Verfügt ein Inhaber der Scheckkarten über mehrere Konten, benötigt er für jedes Konto separate Ausweise. Damit eine Überprüfung der Scheckkarten durch die Finanzunternehmen problemlos möglich ist, verfügen diese über eine Kontonummer. Durch diese Kontonummer kann die Identifikation des Kunden des Finanzunternehmens binnen kürzester Zeit vorgenommen werden. Ebenso sind die Scheckkarten mit einer Unterschrift ausgestattet. Das Ausstellen eines Schecks ist nur auf den dafür vorgesehenen Vordrucken der Bank möglich. Formlose Schecks werden von den Finanzunternehmen nicht angenommen.
Zudem müssen bei dem Ausstellen des Schecks und somit auch bei der Anwendung der Scheckkarten einzelne Besonderheiten beachtet werden. Neben der Bezeichnung des Ortes und des Datums handelt es sich hierbei um die Währungseinheit und den genauen Betrag. Jede Scheckkarte verfügt über eine eigene Nummer, sodass deren problemlose Verwaltung durch die Finanzunternehmen möglich ist und als solche auch gewährleistet werden kann. Eine Garantieerklärung, die im Rahmen der Bank durch die Scheckkarten gewährt wird, ist nur dann gültig, wenn die Unterschriften auf den einzelnen Dokumenten identisch sind. Vor der Annahme des Schecks werden durch die Bank die Überprüfungen vorgenommen.