Steuerschulden

In den letzten Jahren haben sich die Gesetze, die in Bezug auf Steuerschulden gelten, einem stetigen Wandel unterzogen. Heute muss bei den Steuerschulden zwischen verschiedenen Formen und ebenso auch Möglichkeiten unterschieden werden. Die Steuerschulden können generell in Zusammenhang mit allen Steuerarten entstehen. Sie werden dem Staat geschuldet und müssen über die Finanzämter beglichen werden.

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können über Steuerschulden verfügen. Unterschiede zwischen den einzelnen Steuerschulden lassen sich anhand der individuellen Steuerart erkennen. Die Steuerschulden können ausgehend von jeder Steuerart entstehen. Hierbei kann es sich neben der Umsatzsteuer bei Unternehmen auch um die Kfz-Steuer bei Privatpersonen handeln. Die Steuerschulden sind nach dem deutschen Recht mit zusätzlichen Kostenpositionen versehen. Diese setzen sich durch die Höhe der individuellen Steuerschulden und deren Dauer zusammen. Steuerschulden können in Deutschland vollstreckt werden. Die Gültigkeit der Steuerschulden bleibt auch bestehen, wenn es zu einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid kommt. Bei den Forderungen kann es sich sowohl um Einmalzahlungen als auch um regelmäßige finanzielle Forderungen durch die Finanzämter handeln. Steuerschulden bestehen auch, wenn es durch das Finanzamt zu einer unberechtigten Zahlung kam und diese von dem Steuerpflichtigen zurückgezahlt werden muss. Steuerschulden unterliegen im Vergleich zu anderen Schuldenformen speziellen Regelungen und werden wesentlich strenger behandelt. Bei einzelnen Steuerschulden ist eine Stundung des Betrages möglich. Hierbei handelt es sich um eine Ratenzahlung. Von dieser Stundung ist jedoch unter anderem die Umsatzsteuer ausgeschlossen. Eine Stundung ist bei Steuerschulden ausschließlich möglich, wenn diese nicht aus einer Verkehrssteuer stammen. Die Steuerschulden werden durch das Finanzamt erhoben. Eine Unterscheidung dieser ist anhand der Steuerart und der steuerpflichtigen Person möglich. Die Steuerschulden werden überwiegend durch einen Steuerbescheid oder auch eine Zahlungsaufforderung mitgeteilt. Hierbei kann es sich um verschiedene Formen handeln. Auch Nachzahlungen, die der Steuerpflichtige bei der individuellen Steuererklärung leisten muss, werden heute als Steuerschulden bezeichnet und müssen zu der genannten Frist gezahlt werden. Wird diese Frist überschritten, werden die Steuerschulden in der Regel gemahnt. Nach zwei Mahnungen muss jedoch mit der Ankündigung zur Vollstreckung gerechnet werden.

Nach dem deutschen Recht können Steuerschulden prinzipiell vollstreckt werden. Eine solche Vollstreckung kann auch durch einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid nicht verhindert werden. Werden die Steuerschulden unrechtmäßig erhoben, müssen sich die Steuerpflichtigen an das zuständige Finanzamt wenden. Die Vollstreckung der Steuerschulden kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Neben der Pfändung des Bankkontos kann es sich hierbei auch um die Pfändung von verschiedensten Wertgegenständen, wie zum Beispiel ein Fahrzeug, handeln. Die Steuerschulden werden auch gerichtlich streng behandelt. Eine Vollstreckung der Steuerschulden ist zudem rechtlich möglich, wenn eine Stundung besteht und der Steuerzahler seinen Zahlungen nicht regelmäßig und rechtzeitig nachkommt. In diesem Fall haben die Finanzämter das Recht, den kompletten Betrag von dem Steuerpflichtigen zu fordern. Bestehen Überschüsse bei dem Finanzamt, können die Steuerschulden in der Regel mit diesen verrechnet werden, sodass es zu einem Ausgleich oder auch einer Verrechnung der Steuerschulden kommt.