Hinter den Stromschulden verbergen sich Verbindlichkeiten, die ein Kunde gegenüber einem Stromanbieter hat. Die Stromschulden unterliegen in Deutschland den deutschen Gesetzgebungen. Somit steht es den Stromanbietern frei, wie sie mit den vorhandenen Stromschulden verfahren möchten. Die Stromschulden können in Deutschland gerichtlich eingeklagt werden.
Zudem steht es dem Stromanbieter bei bestehenden Stromschulden frei, ob er die Leistungen für den Kunden kürzt oder auch unterbindet. Die Stromschulden können über verschiedenste Zeiträume entstanden sein. Neben den monatlichen Abzahlungsraten, die bei dem Stromanbieter zu leisten sind, können aber auch die verschiedensten Nachzahlungen Inhalt der Verbindlichkeiten und somit auch der Stromschulden sein. Nach dem deutschen Recht dürfen die Stromanbieter für bestehende Stromschulden Mehrkosten berechnen, wenn der Kunde der Zahlung der Forderungen nicht nachkommt. Hierbei kann es sich neben den Mahngebühren auch um die finanziellen Aufwendungen handeln, die dem Stromanbieter durch die Stromschulden entstanden sind. Neben einem rechtlichen Beistand können diese auch durch die gerichtliche Vorgehensweise entstanden sein. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Verbindlichkeiten gegenüber dem Stromanbieter nachzukommen. Ist dies nicht der Fall, entstehen für den Kunden die Stromschulden. Die Stromschulden verfügen wie auch andere Schuldenformen über eine sehr lange Verjährungsfrist. Dem Stromanbieter steht es nach dem deutschen Recht frei, ob er sich für den gerichtlichen Weg entscheidet. Die Stromschulden können sowohl durch Ratenzahlungen als auch durch Einmalzahlungen beglichen werden. Die Zahlungsmodalitäten der Stromschulden werden in der Regel in Absprache mit dem Stromanbieter vereinbart. Kommt es aufgrund der Stromschulden jedoch zu rechtlichen Schritten, können die Zahlungsmodalitäten auch durch das Gericht vereinbart werden. Auf den Zahlungsverzug durch den Kunden dürfen die Stromanbieter nach deutschem Recht Verzugszinsen berechnen. Diese müssen je nach Vertragsbedingungen von dem Kunden beglichen werden. Die Stromschulden und die möglichen Folgen, die durch diese auf den Kunden zukommen, werden in der Regel durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stromanbieter geregelt. Der Kunde geht durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters einen bindenden Vertrag ein und verpflichtet sich somit zur pünktlichen Zahlung der Forderungen, die durch das Unternehmen erhoben werden.
Neben den privaten Haushalten können auch Unternehmen über Stromschulden verfügen. Rechtlich gesehen entstehen Stromschulden erst, wenn der Kunde seinen Zahlungsverbindlichkeiten nicht mehr nachkommt. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen den beiden Vertragsseiten kann der Stromanbieter dem Kunden, der über die Stromschulden verfügt, auch die Kosten, die durch den Rechtsstreit entstanden sind, berechnen. Somit müssen Kunden bei bestehenden Stromschulden mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Die Stromschulden sind je nach Vorgehensweise des Unternehmens vollstreckbar und können somit auch durch Pfändungen beglichen werden. Die Pfändungen erfolgen durch den gerichtlichen Beschluss. Durch die Pfändung verschiedener Wertgegenstände können die Stromschulden in Einzelfällen in kompletter Höhe beglichen werden. Von Stromschulden ist nach dem deutschen Gesetz bereits die Rede, wenn sich der Kunde nur wenige Tage über dem Zahlungsziel befindet. Die meisten Stromanbieter berechnen jedoch die möglichen Mehrkosten jedoch in der Regel erst nach einem längeren Zahlungsverzug.