Telefonschulden

In den letzten Jahren haben sich die Telefonschulden zu einem brisanten Thema entwickeln können. Die Telefonschulden werden in Deutschland durch unterschiedliche Rechte und Gesetze geregelt. Als Telefonschulden werden Verbindlichkeiten bezeichnet, die für den Kunden durch die Inanspruchnahme der Leistungen eines Telefonanbieters entstehen. Ebenso umfasst dieser Begriff den Forderungsausfällen der Telefonanbieter, die durch das Nichtzahlen der Kunden entstehen.

Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen können über Telefonschulden der verschiedensten Art verfügen. Durch die verschiedensten Paketangebote setzen sich die Telefonschulden nicht selten auch aus verschiedensten anderen Segmenten zusammen. So muss es sich hierbei nicht mehr nur um die eigentlichen Telefonkosten handeln. Meist umfassen die Telefonschulden auch die Kosten, die durch einen Internetzugang entstanden sind. Die Telefonschulden setzen sich somit aus verschiedenen Segmenten zusammen. Hierbei kann es sich um die allgemeinen monatlichen Kosten handeln, die an die Telefonanbieter gezahlt werden müssen, aber auch um einmalige Gebühren, die durch die Freischaltung entstehen. Die Telefonanbieter legen das Vorgehen bei möglichen Telefonschulden vonseiten der Kunden in der Regel durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest. Zudem orientieren sie sich bei den einzelnen Schritten an dem deutschen Recht und den damit in Verbindung zu bringenden Gesetzen. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen der Telefonanbieter gehen die Kunden einen bindenden Vertrag ein. Dieser verpflichtet sie zu den entsprechenden Zahlungen. Kommen sie diesen nicht nach, entstehen Telefonschulden. Die Telefonschulden können sich über die verschiedensten Zeiträume zusammensetzen. Hierbei kann es sich ausschließlich um wenige Wochen oder auch mehrere Monate erstrecken. Im Grunde steht den Telefonanbietern das Agieren bei den Telefonschulden frei. So dürfen sie nach dem deutschen Recht die verschiedensten Gebühren berechnen. Ebenso ist die Erhebung von Zinsen auf die Beträge möglich. Die Telefonschulden können nach dem deutschen Gesetz eingeklagt werden. Zudem haben die Telefonanbieter das Recht, dem Kunden, der über die Telefonschulden verfügt, die entsprechenden Leistungen zu verweigern. Eine häufige Reaktion ist hierbei die Sperrung des Telefonanschlusses. Die Freischaltung und die dadurch entstehenden Kosten dürfen die Unternehmen dem Kunden in Rechnung stellen. Die Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Hierbei kann es sich sowohl um die finanziellen Aufwendungen für einen Anwalt handeln als auch um die Gerichtskosten. Die Telefonschulden verfügen über eine lange Verjährungsfrist, wenn sich die Telefonanbieter für den rechtlichen Weg entscheiden.

Die Bezahlung der Telefonschulden kann durch eine Einmalzahlung als auch durch Ratenzahlungen erfolgen. Die genauen Modalitäten der Rückzahlung müssen jedoch in der Regel mit dem Anbieter abgesprochen werden. Die Telefonschulden können bewusste Ursachen haben. Sie können jedoch auch versehentlich entstehen. Durch die Einführung von Flatrates sollte die steigende Entwicklung der Telefonschulden unterbunden werden. Somit sollten vor allem unübersichtliche Rechnungen vermieden werden. Die meisten Anbieter gewähren Kunden, die bereits bei ihnen über Telefonschulden verfügten oder auch verfügen, keinerlei Leistungen mehr. Zudem werden Telefonschulden, gleich um welche Art es sich bei diesen handelt, in der individuellen Schufa-Datei vermerkt.