Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die sich ausschließlich an Tierhalter richtet. Sie soll den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützen, die infolge der individuellen Tierhaltung entstehen können. Eine der bekanntesten Formen dieser Versicherung ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung in Deutschland.
In den letzten Jahren konnte die Tierhalterhaftpflichtversicherung in Deutschland deutlich an Bedeutung gewinnen. Angeboten wird diese Versicherung von den meisten Versicherungsunternehmen in Deutschland. Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten unterschieden werden. Durch die Anpassung an die individuellen Gegebenheiten soll die Tierhalterhaftpflichtversicherung einen bestmöglichen Schutz für Tierhalter ermöglichen. Ziel dieser Versicherung ist es, den Tierhalten, also den Versicherten, vor den Schadenersatzansprüchen Dritter und dem daraus resultierenden finanziellen Schaden zu schützen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kann heute in verschiedene Bereiche gegliedert werden. Die Grundlagen der Tierhalterhaftpflichtversicherung beziehen sich auf die deutschen Gesetze. In Bezug auf diese, ist ein Tierhalter dazu verpflichtet, die Schäden, die sein Tier verursacht, zu begleichen. Somit kann er für Schäden verschiedenster Form haftbar gemacht werden. Da diese Schäden nicht selten mit einem hohen finanziellen Volumen versehen sind, empfehlen immer mehr Experten die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Während kleine Tiere in den meisten Fällen in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert sind, ist für größere Tiere eine zusätzliche Versicherung von Nöten. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung richtet sich demnach an Halter von Hunden und Pferden. Aber auch andere Groß- und Nutztiere sollten durch den Tierhalter versichert werden. Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt es sich in Deutschland in der Regel um eine freiwillige Versicherung. Nur einige Sonderformen dieser werden durch das deutsche Gesetz als Pflichtversicherung bezeichnet. Als Beispiel kann die Hundehaftpflichtversicherung genannt werden. Diese ist jedoch auch nur in einigen Fällen als eine Pflichtversicherung anzusehen. Die Art Tierhalterhaftpflichtversicherung wird durch das Landesrecht, insbesondere das Landeshundegesetz bestimmt. Ebenso ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung nur bei einzelnen Hundearten vorgeschrieben.
Ausgehend von den Versicherern wird der Versicherungsschutz bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung für die verschiedensten Tierarten übernommen. Einzelne Versicherungsunternehmen schließen jedoch auch Tiere für den Versicherungsschutz aus. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um einzelne Hunderassen. Nicht selten werden für einzelne Hunderassen bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung auch höhere Beiträge erhoben. Hierbei handelt es sich vor allem um Arten, die den Kampfhunden nach dem deutschen Gesetz zugesprochen werden. Bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist zudem die Integration einer Selbstbeteiligung möglich. Diese kann nach den Absprachen mit dem Versicherer von unterschiedlicher Höhe sein. Durch die Selbstbeteiligung kann die Prämie, die im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung gezahlt werden muss, minimiert werden. Die Höhe der Versicherungsprämie orientiert sich bei Verträgen dieser Art an verschiedenen Faktoren. Eine der wichtigsten ist die Art des Tieres. Zudem werden bei den meisten Versicherer Risikoeinstufen als Hilfe oder auch Orientierung zur Hand genommen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt ausschließlich die Schäden ab, die durch Tiere verursacht wurden, die auch in den Verträgen entsprechend definiert sind. Entscheidet sich ein Versicherter für ein weiteres Tier, muss dieses in die individuelle Tierhalterhaftpflichtversicherung aufgenommen werden. Die verschiedensten Erweiterungen oder auch die Minimierung sind nach Absprache mit dem Versicherer bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung in den meisten Fällen problemlos möglich. Somit kann diese individuell angepasst werden. Zudem bezieht sich diese Versicherung nur auf die vertraglich vereinbarte Deckungssumme.