Treuhandkonto

Einzelne Menschen oder auch Unternehmen möchten bei einem Konto anonym bleiben oder dieses durch einen Fachmann verwalten lassen. Die Gründe hierfür sind meist so verschiedenen wie die Menschen selbst. Bereits seit einigen Jahren bieten die Finanzunternehmen in Deutschland in Hinblick auf einen solchen Wunsch das Treuhandkonto an.

Das Treuhandkonto unterliegt in Deutschland besonderen Regelungen und Gesetzen. Vor allem in Hinblick auf die Handhabung lassen sich bei dem Treuhandkonto erhebliche Unterschiede zu anderen Kontoformen erkennen. Im Grunde kann nahezu jedes Konto als solches von den Banken angeboten werden, da die Unterschiede zwischen den Angeboten nicht in der Gestaltung, sondern vielmehr in der Verwaltung zu erkennen sind. Ein Treuhandkonto wird heute sowohl von den verschiedensten Unternehmen als auch von Privatpersonen in Anspruch genommen. Zu den wichtigsten Elementen dieses Kontos gehört ein entsprechender Vertrag. Durch diesen Vertrag werden alle Besonderheiten und Absprachen hinsichtlich der Konditionen und der genauen Verwaltung geregelt. In Deutschland ist dieses Angebot auch als Anderkonto oder auch Treuhandanderkonto bekannt. Alle Bezeichnungen konnten sich in den letzten Jahren sowohl in der Umfangssprache als auch in den Finanzunternehmen durchsetzen. Wie bei allen anderen Kontoformen kam es auch bei diesen in der Vergangenheit immer wieder zu Änderungen und Anpassungen verschiedenster Form. Vor allem in Hinblick auf die Rechtsgrundlagen wurden einzelne Entwicklungen vorgenommen. Ein Treuhandkonto wird prinzipiell im eigenen Namen abgeschlossen, allerdings auf die Rechnung einer dritten Person verwaltet. Die einzelnen Verwaltungen erfolgen treuhänderisch und werden basierend auf dieser Form auch von dem deutschen Gesetz behandelt. Ein klassisches Treuhandkonto unterliegt in Deutschland keinerlei juristischen Sonderregelungen. Unterscheide lassen sich jedoch bei speziellen Formen dieses Kontos erkennen, die wiederum von den Finanzunternehmen als Anderkonten bezeichnet werden. Kommt es zu einer Insolvenz der Treuhänder, werden die Vermögenswerte, die sich auf einem solchen Konto befinden, nicht mit einbezogen. Demnach unterliegen diese in Deutschland einem besonderen Schutz. Der Inhaber des Kontos darf nach dem deutschen Gesetz nicht über die finanziellen Mittel verfügen, die sich auf diesem befinden. Aus diesem Grund wird von einem treuhänderischen Verhalten als Grundlage von einem Treuhandkonto gesprochen. Verschiedene Personen- oder auch Berufsgruppen führen heute ein solches Konto. Unter anderem handelt es sich hierbei um einen Pfarrer. Aber auch Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und Notare greifen in Hinblick auf die verschiedensten Kundenbeziehungen auf ein solches Treuhandkonto zurück.

Die Verwaltung von fremdem Geld unterliegt in Deutschland besonderen Regelungen und ebenso einem umfangreichen Schutz. Verwaltet ein Rechtsanwalt ein Treuhandkonto, muss er zudem auf weitere Gesetzgebungen achten. So haben Rechtsanwälte unter anderem die Möglichkeit bei kleinen Beträgen ein sogenanntes Sammelanderkonto abzuschließen. Durch dieses können sie die finanziellen Mittel mehrerer Mandanten verwalten. Ein solches Treuhandkonto kommt jedoch nur infrage, wenn es sich bei den zu verwaltenden Beträgen um eine niedrige Summe handelt. Ab einer festgesetzten Höhe ist jeweils ein einzelnes Treuhandkonto von Nöten und muss auch als solches bei der Bank abgeschlossen werden.