Die Unfallversicherung ist eine wichtige Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Während die Versicherung zum einen eine Unfallverhütung leisten soll, unterstützt sie die Versicherten nach Unfällen. Die Regelungen und Details der gesetzlichen Unfallversicherung in dem deutschen Sozialgesetzbuch geregelt. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es auch einen privaten Schutz.
Bereits seit einigen Jahren handelt es sich bei der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland um eine wichtige Sozialversicherung. Sie soll die Versicherten vor den verschiedensten Gesundheitsgefahren, Unfällen und Berufskrankheiten schützen. Neben präventiven Maßnahmen werden durch die Unfallversicherung auch Wiedereingliederungsmaßnahmen in das Berufsleben durchgeführt. Durch diese soll die Leistungsfähigkeit der Versicherungsnehmer verbessert werden, sodass diese schließlich ihrem Beruf und Tätigkeitsbereich nachgehen können. Die Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung reicht bis zum Jahr 1884 zurück. In diesem Jahr wurde sie im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung etabliert. Somit nimmt die Unfallversicherung einen wichtigen Teil in der Geschichte der deutschen Sozialversicherung ein. In der gesetzlichen Unfallversicherung findet man neben den Pflichtversicherten auch freiwillige Versicherte. Nach dem deutschen Gesetz sind neben den Arbeitnehmer auch pflegebedürftige Personen, Kinder und Helfer pflichtversichert. Freiwillig können sich Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und mithelfende Familienangehörige in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Durch die Pflichtversicherung ist der Träger der Unfallversicherung dazu verpflichtet, eine Versicherungsleistung zu übernehmen. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung kann man nicht mehr von einer universellen Versicherung ausgehen. Vielmehr wird heute auch das gesetzliche Angebot an die individuellen Eigenschaften und Voraussetzungen eines Versicherungsnehmers angepasst. Durch diese Anpassung soll für den Versicherungsnehmer ein bestmöglicher Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gewährleistet werden.
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung spielen auch die privaten Angebote eine wichtige Rolle. Die private Unfallversicherung ist generell freiwillig. Im Versicherungsfall zahlt die Unfallversicherung bei dieser Variante dem Versicherungsnehmer die vereinbarte Kapitalleistung oder auch eine Unfallrente. Deren Höhe richtet sich nach den Leistungen, die im Vertrag der Unfallversicherung vereinbart sind. Ausschlaggebend ist bei der Unfallversicherung zudem die Höhe der Prämie, die in Versicherung eingezahlt wird. Im Vergleich zu der gesetzlichen Unfallversicherung gelten die privaten Verträge meist weltweit und ohne zeitliche Einschränkungen. Somit sind diese nicht nur auf das Arbeitsverhältnis und die Arbeitszeit bezogen. Aber auch bei der privaten Unfallversicherung kann zwischen verschiedenen Angeboten und Formen unterschieden werden. Eine Gliederung der Versicherungsart ist zunächst in zwei Formen möglich. So kann auf eine Unfallversicherung mit einer Einmalzahlung oder laufende Beträge zurückgegriffen werden oder die Versicherungsnehmer entscheiden sich für eine Unfallversicherung mit einer Kapitalleistung. Bei der Unfallversicherung mit Kapitalleistung kann zudem zwischen dem Verzicht der Rente oder der Inanspruchnahme einer Rente gewählt werden. Die private Unfallversicherung wird zudem mit verschiedenen Zusatzoptionen angeboten. Die genaue Gestaltung der Zusatzoptionen ist von den Versicherungsunternehmen abhängig. So kann bei einem höheren Invaliditätsgrad unter anderem auf eine Progression zurückgegriffen werden. Bei weiteren Zusatzoptionen handelt es sich um eine deutlich verbesserte Gliedertaxe und eine Beitragsrückerstattung. Versicherte könne jedoch nur auf die Zusatzoptionen bei der privaten Unfallversicherung zurückgreifen, die auch als solche von den Versicherern im Vertrag festgehalten wurden. Bei der privaten Unfallversicherung lassen sich zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen erhebliche Unterschiede erkennen. Diese Unterschiede beziehen sich in erster Linie auf die Leistungen, die im Rahmen der privaten Unfallversicherung gewährt werden.