Verbraucherinsolvenz

Die Insolvenz hat sich zu einem brisanten Thema entwickeln können. Vor allem in den letzten Jahren musste sich dieser Bereich einer steigenden Tendenz unterziehen. Besonders brisant scheint sich in diesen Tagen die Verbraucherinsolvenz zu gestalten. Seit Jahren nehmen immer mehr Privatpersonen dieses Verfahren in Anspruch und versuchen auf diesem Weg die eigene Verschuldung zu bewältigen.

Die wirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre haben sich für die Menschen nicht immer als Vorteil dargestellt. Immer mehr leiden unter eine hohe Verschuldung, die zum Beispiel infolge von Bankdarlehen entstanden ist. Nicht selten übersteigen die daraus resultierenden Zahlungsverbindlichkeiten die individuellen Möglichkeiten, sodass es zur Anhäufung von Schulden kommt. Oftmals präsentiert sich dieser Bereich als eine Art Rattenschwanz, der mehrere Gläubiger nach sich zieht. Um Menschen mit einer hohen Verschuldung einen Neuanfang zu ermöglichen, wurde in den vergangenen Jahren die Verbraucherinsolvenz beschlossen. Die Verbraucherinsolvenz, die in Deutschland auch als eine Privatinsolvenz bekannt ist, soll den Betroffenen aus der hohen Verschuldung helfen und ihnen einen schuldenfreies Leben ermöglichen. Bei dieser handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das sich durch simple Strukturen charakterisieren lässt. Diese werden durch die Insolvenzverordnung und die damit in Verbindung zu bringenden Gesetze und auch Regelungen konkretisiert. Eine Verbraucherinsolvenz unterliegt trotz des sehr einfachen Verfahrens strengen Regeln, die vor allem vonseiten der Schuldner eingehalten werden müssen. So dürfen im Rahmen der Insolvenzzeit keinerlei neue Schulden entstehen, da es sonst zur Aufhebung des Verfahrens kommt. Eine Verbraucherinsolvenz kann grundsätzlich von allen Privatpersonen in Anspruch genommen werden, die nicht mehr als 20 Gläubiger haben. Zudem handelt es sich um ein Insolvenzverfahren, das auch von ehemaligen Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden genutzt werden kann. Allerdings darf es sich bei den Inhalten nicht um Schulden handeln, die aus einem Arbeitnehmerverhältnis entstanden sind, da diese Verbindlichkeiten gesonderten Regelungen unterliegen. Durch die Verbraucherinsolvenz können die Schuldner nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum schuldenfrei sein. Im Rahmen dessen kommt es zu einer Restschuldbefreiung. Bei dieser Restschuldbefreiung handelt es sich um die wichtige Säule der Verbraucherinsolvenz. Diese schließt sich der Wohlverhaltensperiode an. Diese erstreckt sich in der Regel über den Zeitraum von mehreren Jahren. Während der Wohlverhaltensperiode zahlt der Schuldner anteilsmäßig an seine Gläubiger. Im Rahmen dessen bleibt dem Schuldner, der sich in der Verbraucherinsolvenz ausschließlich ein Anteil seines Einkommens und Vermögen. Hierbei handelt es sich um eine Summe, die nach gesetzlichen Regelungen die individuelle Existenz sichern soll. Der Rest des Einkommens wird auf die Gläubiger des Schuldners verteilt.

Ist die Wohlfahrtsperiode erfolgreich beendet, wurden, erfolgt für den Schuldner die Restschuldbefreiung. Durch diese wird ihm im Rahmen der Verbraucherinsolvenz ein Neuanfang ohne Schulden ermöglicht. Bevor es jedoch zu dem eigentlichen Insolvenzverfahren für Privatpersonen kommt, wird versucht eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Schuldner und den Gläubigern zu erzielen. Durch diese sollen die weiteren Schritte der Verbraucherinsolvenz vermieden werden. Erst im Anschluss kommt es zu dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren.