Ein Versicherungsmakler hat die Aufgabe Verträgen zwischen den Versicherern und den Versicherungsnehmern zu vermitteln. Hierbei kann zwischen verschiedenen Formen des Versicherungsmaklers unterschieden werden. Hinter einem Versicherungsmakler verbirgt nach dem deutschen Gesetz ein Kaufmann oder eine Kauffrau, der dem deutschen Recht und den damit verbundenen Gesetzen unterliegt.
In den letzten Jahren konnte sich die Zahl der Versicherungsmakler in Deutschland einem stetigen Wachstum unterziehen. Heute kann hierzulande zwischen freien Versicherungsmaklern und Maklern, die einem Versicherungsunternehmen angehören, unterschieden werden. Die meisten Versicherungsmakler sind in Deutschland jedoch nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden und können demnach Verträge verschiedener Unternehmen ihren Kunden anbieten. Vermittelt ein Versicherungsmakler eine Versicherung, kommt es zwischen ihm und dem Versicherungsnehmer zu einem Vertrag. In diesem Vertrag werden sowohl die Rechte als auch die Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherten geregelt und festgehalten. In den meisten Fällen darf der Versicherungsmakler den Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer vertreten. Zu beachten ist jedoch, dass der Makler dazu verpflichtet ist, alle Änderungen und Erweiterungen der einzelnen Verträge an den Kunden zu übermitteln. Zudem müssen bei möglichen Änderungen der Verträge die entsprechenden Rücksprachen geleistet werden. Ein Versicherungsmakler muss so auch sicherstellen, dass der Versicherungsschutz eines Versicherten ausreichend ist. Somit soll vor allem die Gefahr der Unterversicherung vermieden werden. Die Aufgaben des Maklers sind weit aus umfangreicher als die eigentliche Vermittlung von Verträgen. So ist er unter anderem auch für die Aktualisierung der Versicherungsverhältnisse verantwortlich. Neben dieser muss er seine Kunden betreuen und die notwendigen Verwaltungsarbeiten durchführen.
Für die Versicherungsmakler ist aufgrund der vorhandenen Risiken eine Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert. So haftet er gegenüber dem Kunden, wenn er seine vertraglich festgehaltenen Pflichten verletzt. Neben dem klassischen Versicherungsmakler müssen zu diesem Segment aber auch die Factoringmakler und die Kreditversicherungsmakler gezählt werden. In Deutschland handelt es sich bei einem Versicherungsmakler zudem um eine Tätigkeit, die ausgehend von den Behörden eine entsprechende Erlaubnis benötigt. Nur mit dieser Erlaubnis dürfen sich diese Makler auch als Versicherungsmakler bezeichnen. Die Aufgabe der Versicherungsmakler besteht im Wesentlichen darin, für den Kunden eine Versicherung mit dem besten Preis – Leistungsverhältnis ausfindig zu machen. Infolge der verschiedensten Angebote empfiehlt der Makler dem Kunden schließlich einen Abschluss bei einem bestimmten Versicherungsunternehmen. Bei dem Versicherungsmakler haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die verschiedensten Versicherungen bei unterschiedlichen Versicherern abzuschließen. Somit können sie bei jeder Versicherung, die sie in Anspruch nehmen möchten, auf das günstigste Angebot zurückgreifen. Ein guter Versicherungsmakler achtet zudem auf die individuellen Risiken und Ansprüche der Kunden. In Deutschland ist der Versicherungsmakler seit dem Jahr 2009 zu einer Berufshaftpflichtdeckung verpflichtet. Diese darf nach den Angaben des Gesetzes nicht niedriger als 1,1 Millionen Euro sein. Unterschreitet die Berufshaftpflichtdeckung diese Grenze, wird ein Versicherungsmakler nach dem deutschen Gesetz aus dem Register gestrichen. Zudem wird ihm die notwendige staatliche Erlaubnis für seine Tätigkeit entzogen. Des weiteren darf sich ein Versicherungsmakler hierzulande nicht einen Hauptpartner suchen. Er muss nachweisen können, dass er mit einer ausreichenden Anzahl verschiedener Versicherer zusammenarbeitet. In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Versicherungsmakler in Deutschland und anderen Ländern durch die erweiterten EU – Vermittlerrichtlinien verschärft.