Versicherungsrecht

Bei dem Versicherungsrecht handelt es sich um die wichtigste Grundlage der Versicherungen in Deutschland. Durch die einzelnen Gesetzgebungen werden die Grundlagen für die Versicherungsverträge und Leistungen geschaffen. Für die Versicherungsgesellschaften handelt es sich bei dem Versicherungsrecht um den wichtigsten Leitfaden für das individuelle Agieren und das Konzipieren von Angeboten.

Das Versicherungsrecht besteht in Deutschland, seit dem Versicherungen angeboten werden. In den vergangenen Jahrzehnten mussten sich die einzelnen Gesetzgebungen jedoch immer wieder einem Wandel und somit auch den verschiedensten Erweiterungen unterziehen. Während neue Gesetze in dem Versicherungsrecht ergänzt wurden, wurden bereits bestehende abgewandelt. Das Versicherungsrecht ist das wichtigste Gesetz der deutschen Versicherungsunternehmen. Es schreibt vor, unter welchen Bedingungen Versicherungen angeboten und abgeschlossen werden können. Zudem regelt und konkretisiert es sowohl die Rechte als auch die Pflichten der deutschen Versicherer. Ebenso wie es für die Versicherungsunternehmen eine wichtige Grundlage darstellt, ist es auch für die zahlreichen verschiedenen Versicherungsnehmer eine wichtige Basis für das individuelle Agieren. So sind in diesem auch die Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer verankert. Das Versicherungsrecht in Deutschland beruft sich hinsichtlich seiner Konzeption immer wieder auf andere Gesetzesbücher. Unter anderem handelt es sich hierbei auch um das BGB. Das Versicherungsrecht umfasst unter anderem auch die Gestaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaften. So dient es als Fundament für die Definition der verschiedensten Versicherungsleistungen. Bei einzelnen Versicherungen wird zudem eine Mindestdeckungssumme verlangt. Auch diese Beträge werden durch das deutsche Versicherungsrecht geregelt. Möchten Versicherte gegen den eigenen Versicherer vorgehen, gleich aus welchem Grund, dient das Versicherungsrecht als Wegweiser auf dem eigenen Rechtsweg. Neben den möglichen Rechtsprechungen werden so auch Alternativen und weitere Schritte aufzeigt. Das Versicherungsrecht ist in Deutschland sowohl für die Versicherungsunternehmen als auch für die Versicherten frei zugänglich. Es definiert die verschiedensten Fachbegriffe und erläuter die Zusammenhänge in dem deutschen Versicherungswesen. Somit finden auch Versicherungsnehmer in den einzelnen Gesetzen Antworten auf die verschiedensten Fragen. Das deutsche Versicherungsrecht gliedert sich in mehrere Bereiche. Alle Versicherungen, die in Deutschland zulässig sind, werden durch das Versicherungsrecht genannt und ebenso geregelt. Versicherungen, die sich nicht in diesem befinden, sind nach deutschem Recht auch nicht zulässig. Kommt es zu Änderungen bei den einzelnen Versicherungen oder auch Vorgehensweisen, werden diese in dem Versicherungsrecht verankert.

Das deutsche Versicherungsrecht wird basierend auf den zahlreichen verschiedenen Versicherungen, die es hierzulande gibt, gegliedert. Die einzelnen Gesetzgebungen beziehen sich ausschließlich auf die deutsche Rechtslage und können auch ausschließlich von deutschen Versicherungsunternehmen genannt werden. In dem Versicherungsrecht werden des weiteren die Tätigkeiten eines Maklers geregelt. Neben seinen Rechten und Pflichten werden auch die Voraussetzungen für das Ausüben seiner Tätigkeit genauestens definiert. So werden notwendige Abschlüsse und Nachweise genannt. Ebenso werden der tägliche Arbeitsbereich und das Einzugsgebiet der Versicherungsmakler durch das Versicherungsrecht konkretisiert. Das Versicherungsrecht bezieht sich zudem auf Versicherungen, deren Leistungen sich auf das Ausland beziehen. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Auslandsreisekrankenversicherung. Zudem werden die Sätze der Versicherungssteuer in dem Versicherungsrecht beziffert und ebenso konkretisiert. Somit geht aus den Gesetzen hervor, zu welchem Satz bei einzelnen Formen der Versicherung eine Steuer erhoben werden muss.