Die Versicherungssteuer unterliegt in Deutschland den Gesetzgebungen des Finanzrechtes. Durch diese werden alle Versicherungszahlungen und Prämien besteuert. Die Versicherungssteuer beträgt in Deutschland 19 Prozent. Gemeinsam mit der Mehrwertsteuererhöhung wurde auch diese in den letzten Jahren angepasst. Die Versicherungssteuer wird gemeinsam mit den Versicherungsprämien beglichen.
Die Versicherungssteuer wird in Deutschland auf fast alle Versicherungen erhoben. Ausgeschlossen von dieser sind jedoch einzelne gesetzliche und auch private Versicherungen. Hierbei handelt es sich unter anderem um die gesetzliche und private Lebensversicherung. Ebenso beinhalten die Kranken-, Arbeitslosen- und Rückversicherung keine Versicherungssteuer. Von der Versicherungssteuer werden zudem Kleinversicherungen mit einer Versicherungssumme von bis zu 4000 Euro ausgeschlossen. Ebenso sind die Verträge von der Versicherungssteuer ausgeschlossen, die mit Konsularvertretern, Botschaften und ebenso auch Angehörigen bestehen. Die Versicherungssteuer wird aber ausschließlich nicht erhoben, wenn es sich um Ausländer handelt. In Deutschland wird die Versicherungssteuer als Bundessteuer angesehen. Erhoben wird sie von den einzelnen Ländern. Abgeführt wird die Versicherungssteuer von den Versicherungsunternehmen in Deutschland. Der Versicherungsnehmer zahlt diese jedoch zunächst mit den Versicherungsprämien an die Versicherer. Die Prämie der jeweiligen Versicherung wird als Bemessungsgrundlage für die Steuer angesehen. Ausschlaggebend ist hierbei das Jahresentgelt der jeweiligen Versicherung. Von dieser Regelung ist ausschließlich eine Versicherung ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich um die Hagelversicherung. Bei der Hagelversicherung wird die Versicherungssteuer durch die Versicherungssumme, die in den Verträgen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer vereinbart wurde.
Der allgemeine Steuersatz beträgt seit dem Jahr 2007 19 Prozent. Zuvor lag dieser in der Bundesrepublik Deutschland bei 16 Prozent. Für einzelne Versicherungsformen gelten andere Gesetzgebungen bei der Versicherungssteuer. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Gebäudeversicherung. Werden in der Gebäudeversicherung auch Schäden mitversichert, die durch Feuer entstanden sind, beträgt die Versicherungssteuer 17,75 Prozent. Eine besonders niedrige Versicherungssteuer wird bei der Feuer- und der FBU–Versicherung fällig. Bei diesen beiden Versicherungsformen beträgt diese nur 14 Prozent. Bis zum Jahr 2006 lag der Steuersatz sogar nur bei 11 Prozent. Bei der Hagelversicherung beträgt die Versicherungssteuer auf die Versicherungssumme, die in den Verträgen vereinbart ist, 2 Prozent. Ähnlich niedrig ist die Versicherungssteuer bei der Seeschiffskaskoversicherung. Handelte es sich bis zum Jahr 2006 noch um einen Steuersatz von 2 Prozent, liegt dieser mittlerweile bei 3 Prozent. Verfügen Versicherte über eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr müssen sie eine Versicherungssteuer von 3,8 Prozent zahlen. Die Versicherungssteuer wird steuerlich nicht als Umsatzsteuer angesehen und kann demnach auch nicht in die Vorsteueranmeldung einbezogen werden. Im Jahr 2005 lagen die Einnahmen des Bundes, die durch die Versicherungssteuer entstanden sind, bei 8,75 Milliarden Euro. In den letzten Jahrzehnten wurde die Versicherungssteuer in Deutschland regelmäßig erhöht. Derzeit befindet sie sich auf einem Höchststand. Unternehmen haben die Möglichkeit, die Versicherungssteuer geltend zu machen. Dies ist jedoch erst im Rahmen des Jahresabschlusses möglich. Zudem können nur Versicherungen einbezogen werden, die sich auf das Unternehmen und dessen Tätigkeit konzentrieren. Unter anderem handelt es sich hierbei um die Betriebshaftpflichtversicherung und die Büroversicherung. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Versicherungssteuer bei der individuellen Einkommenssteuer anzugeben und diese im Rahmen mit einzelnen Versicherungen gegenzurechnen.