Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung in Deutschland, die den Versicherungsschutz der vorgeschrieben Kfz-Haftpflichtversicherung ergänzt. Im Rahmen dieses Versicherungsschutzes werden ausschließlich Schäden abgedeckt, die an dem eigenen Fahrzeug entstehen. In der Vollkaskoversicherung ist zudem die Teilkaskoversicherung eingeschlossen.

In den letzten Jahren wurde1 das Angebot der Kfz-Versicherungen stetig erweitert. Bei einer dieser Erweiterungen handelt es sich um die Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung bietet einem Fahrzeughalter einen umfangreichen Schutz an dem eigenen Fahrzeug. Die Leistungen, die in der Vollkaskoversicherung enthalten sind, sollten die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung ergänzen. Neben den Leistungen der Teilkaskoversicherungen deckt die Vollkaskoversicherung jedoch ausschließlich die Schäden ab, die an dem eigenen Fahrzeug entstehen. Dieser Versicherungsschutz wird ausschließlich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten. Durch die Integration der Teilkaskoversicherung werden beide Versicherungen nicht als eigenständige Verträge angesehen. Somit kann auch der Schadenfreiheitsrabatt der Teilkasko in der Vollkaskoversicherung genutzt werden. Demnach ist eine Reduzierung der Versicherungsprämie problemlos möglich. Zudem lassen sich bei der Vollkaskoversicherung weitere Vorteile erkennen. Kommt es zu Schäden, minimieren diese nicht den Schadenfreiheitsbetrag der Teilkaskoversicherung. Somit muss infolge dessen nicht mit einer Rückstufung gerechnet werden. Zudem sichert die Vollkaskoversicherung weitere Schäden ab und ergänzt das Leistungsangebot der Teilkasko. Unter anderem werden so auch Schäden abgesichert, die durch mutwilligen Vandalismus entstanden sind. Ebenso deckt die Vollkaskoversicherung die Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Unfälle entstanden sind. Die Schuldfrage findet bei diesem Versicherungsschutz keine Beachtung. Somit werden auch Schäden an dem eigenen Fahrzeug gedeckt, wenn der Schadenverursacher nicht haftbar gemacht werden kann. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn dieser nicht über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt.

Die Beträge der Vollkaskoversicherung setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Neben dem SF – Rabatt handelt es sich hierbei auch um eine mögliche Selbstbeteiligung. Bei der Vollkaskoversicherung kann die Selbstbeteiligung mit unterschiedlicher Höhe festgelegt werden. Ebenso nehmen die Versicherer bei der Beitragsberechnung eine Typenklasseneinstufung vor. Weitere Faktoren, die sich auf die Prämie der Vollkaskoversicherung ausüben, sind die Regionalklassen des Fahrzeuges und der Wohnort. Die Vollkaskoversicherung verfügt wie auch die Kfz-Haftpflichtversicherung über die Laufzeit von einem Jahr. Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich und innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen. Die Vollkaskoversicherung wird heute von den meisten deutschen Versicherungsunternehmen angeboten. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen sind bei diesem Versicherungsschutz sehr groß, sodass sich der Vergleich für die Versicherten lohnt.

Durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung entstehen für den Versicherungsnehmer verschiedene Pflichten. In Bezug auf die Versicherungsbedingungen kann bei diesen Pflichten zwischen zwei Formen unterschieden werden. Hierbei handelt es sich neben den ständigen Pflichten um die Pflichten im Schadensfall. Zu den ständigen Pflichten kann unter anderem die gesetzeskonforme Verwendung des Fahrzeuges gezählt werden. Zudem ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, den unberechtigten Gebrauch des Fahrzeuges zu verhindern. Wird das Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren, hat der Versicherer die Möglichkeit und das Recht, die Zahlung bei Schäden zu verweigern. Somit erlischt auch das Recht des Versicherten. Kommt es zu einem Unfall, muss der Versicherungsnehmer den Schaden binnen einer Woche der eigenen Versicherung melden. Er ist des weiteren dazu verpflichtet, gegenüber der eigenen Versicherung den genauen Unfallhergang aufzuklären.