Die Warenkreditversicherung wird häufig mit einer falschen Schutzvereinbarung in Verbindung gebracht. So werden durch diese Versicherungen keine Darlehen an sich abgesichert. Bei der WKV handelt es sich um einen zusätzlichen Schutz für den Kreditgeber, der den Forderungsausfall absichern soll. Allerdings handelt es sich nur um Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen.
Deutschlandweit ist die Warenkreditversicherung zum einen unter dem Kürzel WKV und zum anderen auch als Delkredere – Versicherung bekannt. Viele Menschen vermuten hinter diesem Angebot eine klassische Restschuldversicherung, die Darlehen der verschiedensten Form absichert. Allerdings bezieht sich die Deckung beziehungsweise Leistung der Warenkreditversicherung ausschließlich auf den Ausfall von Forderungen, die bei Warenauslieferung oder auch der Erbringung verschiedener Dienstleistungen entstanden sind. In den letzten Jahren konnte sich aufgrund des Versicherungsinhaltes auch die Bezeichnung Forderungsausfallversicherung immer deutlicher durchsetzen. Durch die Warenkreditversicherung entsteht ausschließlich ein Schutz für den Kreditgeber.
In der Regel kommt es beim Wareneinkauf von einem Unternehmen zu einem vorläufigen Kredit, der durch den Anbieter, also ein anderes Unternehmen gewährt wird. Hierbei spielt es keine Rolle, um welche Waren es sich eigentlich handelt. Dieser Zeitraum, in der der sogenannte Lieferantenkredit gewährt wird, beträgt in Deutschland angefangen von 30 bis hin zu 180 Tagen. Deutschlandweit werden jährlich Lieferantenkredite mit einem Volumen von etwa 300 Milliarden Euro abgeschlossen. Die Summe dieser Lieferantenkredite wird durch die Leistungen und den Schutz der Warenkreditversicherung abgesichert. Das heißt, wenn der Käufer eines Unternehmens diesen Lieferantenkredit nicht zahlen kann, wird die Summe durch die Versicherung abgedeckt. Somit schützt sich der Versicherungsnehmer mit der Warenkreditversicherung vor massiven finanziellen Verlusten. Nicht selten führen Liquiditätsengpässe bei dem Käufer zur Insolvenz. Vor dieser und somit auch dem Ausfall der Forderungen, die durch einen Lieferantenkredit entstanden sind, kann sich ein Unternehmen mit der Warenausfallversicherung schützen. Die erste Versicherung dieser Art tauchte bereits im Jahr 1917 durch die Hermes Kreditversicherungsbank Aktiengesellschaft auf. Bereits in den Jahren zuvor boten große Versicherungsunternehmen eine Versicherung dieser Art, doch erst in den letzten Jahren folgte die Konzeption der genauen Warenkreditversicherung. Somit konnte das Angebot überaus schnell wachsen. Heute kann man bei der Warenkreditversicherung schließlich zwischen verschiedenen Modellen unterscheiden. Neben dem klassischen Versicherungsschutz handelt es sich hierbei auch um die Investitionsgüterkreditversicherung und die Exportkreditgarantie. Beide lassen sich mit der eigentlichen Warenkreditversicherung kombinieren, müssen mittlerweile jedoch als eigenständige Versicherungsmodelle angesehen werden. Die Warenkreditversicherung setzt sich in Hinblick auf die Prämie aus verschiedensten Segmenten zusammen. Unter anderem handelt es sich hierbei um die Branche, in der das versicherte Unternehmen tätig ist, zum anderen aber auch um die möglichen Risiken, das heißt den eigentlichen Kundenkreis. Die Warenkreditversicherung muss somit an die individuelle Situation des Versicherungsnehmers angepasst werden. Nur dann ist auch ein umfangreicher Versicherungsschutz möglich. Möchte man diese Versicherung mit anderen kombinieren, sollte man mit dem eigenen Versicherer Rücksprache halten. In Deutschland gibt es bis heute Versicherungsunternehmen, die ausschließlich die Warenkreditversicherung in Kombination mit ähnlichen Versicherungsmodellen anbieten. Gerade bei der Kombination mit anderen Versicherungen lassen sich auch bei der Warenkreditversicherung Einsparungen ermöglichen. Zu beachten ist bei der Warenkreditversicherung jedoch, dass sie ausschließlich auf die genau definierten Leistungen und Bereiche im Versicherungsvertrag einen Schutz gewährt.