Zahlreiche Kreditformen und Darlehensmöglichkeiten werden heute den Kunden von Finanzunternehmen angeboten. Nicht selten liegen die Unterschiede bei diesen Darlehen im Detail. Ein sehr komplexes Angebot, das zudem mit zahlreichen Sonderregelungen versehen ist, ist der Wechseldiskontkredit. Der Wechseldiskontkredit hat in den letzten Jahren ungemein an Bedeutung gewinnen können.
Die Finanzunternehmen, die dieses Darlehen gewähren, verfügen durch das Angebot über ein hohes Maß an Sicherheit. Bezug nehmend auf die Konzeption und die rechtliche Lage handelt es sich bei dem Wechseldiskontkredit um eine Form von dem Lieferantenkredit. Gewährt wird das Darlehen auf Akzeptbasis, sodass es Sonderregelungen nach dem deutschen Gesetz unterliegt. Ein Wechseldiskontkredit entsteht ausschließlich in Verbindung mit Waren und orientiert sich somit an einem klassischen Lieferantenkredit. Durch dieses Darlehen entstehen vor allem für das Unternehmen, das die Waren bereitstellt, erhebliche Vorteile und einen entsprechenden Nutzen. Der Wechseldiskontkredit wird als Lieferantenkredit ausschließlich durch eine Bank und nicht durch das Unternehmen, das als Verkäufer agiert gewährt. Die Gestaltung dieses Darlehens ist von den Waren, die mit diesem in Verbindung gebracht werden, abhängig, sodass es bei diesem zu erheblichen Unterschieden und Schwankungen kommt. Die Bank kauft dem Unternehmen bei diesem Darlehen einen Wechsel ab. Durch diesen Wechsel erhält das Unternehmen als Kreditnehmer bei dem Wechseldiskontkredit die entsprechende Darlehenssumme. Diese bezieht sich auf den dotierten Wert des jeweiligen Gegenstandes. Ausgehend von diesem Wert kommt es jedoch noch zum Abzug eines sogenannten Diskonts. Die Summe, die nach dem Abzug vorhanden bleibt, wird dem Unternehmen bei dem Wechseldiskontkredit als Darlehenssumme gewährt. Dieser Wechsel basiert auf einem Warenverkauf. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Verkäufe von einem Exporteur an einen Importeur handeln. Zu den wichtigsten Merkmalen bei dem Wechseldiskontkredit gehört die Zahlungsfrist, die dem Käufer durch den Verkäufer basierend auf einer Rechnungslegung gewährt wird. Der Abnehmer übernimmt bei dem Wechseldiskontkredit eine Zahlungsverpflichtung, der er nach dem deutschen Recht pünktlich nachkommen muss. Der daraus entstehende Wechsel wird ausgehend von dem Verkäufer der Waren wiederum an eine Bank verkauft. Für diesen Verkauf erhält er schließlich den aktuellen Gegenstandswert, der nach dem Abzug des Diskonts bestehen bleibt. Durch den Wechseldiskontkredit können Unternehmen, die einen Lieferantenkredit gegenüber ihren Kunden gewähren, schneller über das Geld verfügen. Somit soll es in den Unternehmen zu einer dauerhaften Liquiditätssicherung kommen. Die Aufgabe der Bank besteht bei dem Wechseldiskontkredit darin, den Kunden hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtungen zu überwachen. Die Bank erhält die komplette Summe ohne den Abzug durch den Diskont. Bei dem Wechseldiskontkredit bleibt der Verkäufer auch weiterhin der Gläubiger des Käufers.
In Deutschland wird ein Wechseldiskontkredit häufig mit einem klassischen Vorschuss verwechselt. Da das Gläubigerrecht jedoch nicht an die Bank übergeht, sondern bei dem Verkäufer verbleibt, handelt es sich bei diesen Wechselverkäufen um Kredite. Die Bank fordert bei einer Nichtzahlung die Forderungsausfälle nicht von dem Käufer, sondern wendet sich basierend auf dem Wechseldiskontkredit an den eigentlichen Verkäufer.