Inhaberaktien

Die Aktien haben sich in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten und ebenso größten Märkte weltweit entwickeln können. Sie haben einen starken Einfluss und bestimmen somit auch die Nachrichtengestaltung. Aktienmärkte werden überwiegend als wichtige Indikatoren für wirtschaftliche Entwicklungen angesehen. Mittlerweile kann zwischen verschiedenen Aktienformen, wie zum Beispiel den Inhaberaktien unterschieden werden.

Insbesondere für die Laien sind die genauen Begriffe der Aktienformen nicht bekannt. Zu einer Art Schlüsselfigur haben sich in den vergangenen Jahren jedoch die Inhaberaktien entwickeln können. Diese genießen eine große Aufmerksamkeit und haben zudem einen hohen Einflussfaktor auf andere Aktienformen. Die Inhaberaktien können in Hinblick auf die Zusammensetzung als Standardformen angesehen und dienen somit als Basis für zahlreiche andere Aktienformen. In Deutschland werden die Inhaberaktien auch als Inhaberpapiere bezeichnet. Beide Begriffe werden oft in Verbindung mit den verschiedensten Zusammenhängen genannt. Grundsätzlich lassen sich zwischen diesen und anderen Aktienoptionen deutliche Unterschiede erkennen, sodass die Inhaberaktien eine gewisse Alleinstellungsfunktion einnehmen. Sie werden als wichtige Indikationen und Einflussfaktoren angesehen. Doch obwohl sie oftmals im Interesse der Medien stehen, handelt es sich bei den Inhaberaktien bis heute um eine der anonymsten Formen. Oftmals sind die eigentlichen Inhaber dieser nicht bekannt. Ein Inhaber einer Aktie kann alle Rechte, die aus dieser entstehen, unmittelbar gelten machen und kann diese somit auch jederzeit zum Kauf anbieten. Die genaue Konzeption dieser Aktien hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder einem Wandel unterzogen. Erhalten blieb als wichtigste Grundlage das Aktienbuch. So muss der Inhaber einer Aktie nicht grundsätzlich in dieses eingetragen werden. Häufig kommt es durch eine Übernahme durch einen Inhaberwechsel. Auch ohne Eintragung in das Aktienbuch hat der Halter der Inhaberaktien entsprechende Stimmrechte. Hierbei handelt es sich um den wichtigsten Unterschied zu den bekannten Namensaktien.

Weltweit lassen sich in Hinblick auf die Inhaberaktien deutliche Unterschiede erkennen. Diese beziehen sich nicht mehr nur die genaue Gestaltung, sondern auch auf die Verbreitung. So setzt man in den USA überwiegend auf die Namensaktien, die Inhaberaktien können hingegen in Europa als Vorreiter angesehen werden und genießen somit auch eine große Aufmerksamkeit in Hinblick auf deren Handhabung. Grundsätzlich können die Inhaberaktien mit anderen Aktienformen kombiniert werden. So werden Stammaktien von Unternehmen oder auch Aktionären teilweise als vinkulierte Namensaktien und als Ergänzung als Inhaberaktien gestaltet. Durch diese Teilung erhoffen sich die Halter eine deutlich höhere Flexibilität. Diese Möglichkeit wird in Deutschland auch als Segmentierung bezeichnet. Die Besonderheiten und wichtigsten Eigenschaften der Inhaberaktien wurden bereits recht früh konkretisiert und blieben in ihren Grundlagen auch bis heute erhalten. Sicherlich kam es in den vergangenen Jahren zu einzelnen Anpassungen, diese gestalteten sich jedoch recht gering. In Deutschland wird das Fundament der Inhaberaktien auf das Jahr 1861 datiert. In diesem Jahr wurden diese erstmals von den Namensaktien ausgegrenzt. Die genauen Modalitäten wurden 1861 in dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch geregelt. Es handelte sich um die Geburtsstunde der heute bekannten Inhaberaktien.