Stückaktien

Die breitflächige Entwicklung des Finanzsystems hat ihre Auswirkung auch bei den Aktien zeigen können. Mittlerweile wird bei diesen zwischen verschiedenen Formen unterschieden. Bei dem Handel mit Aktien sind diese Formen ausschlaggebend für die einzelnen Handlungsoptionen, da diese, wie auch die Stückaktien, an Rechte und ebenso auch Einschränkungen gebunden sind. Diese zu kennen ist für einen Aktionär oder auch Händler von entscheidender Bedeutung.

Die Stückaktien sind heute auf globaler Ebene sehr bekannt, stehen jedoch nur selten im Schwerpunkt des öffentlichen Interesses. Insbesondere in den vergangenen Jahren ließ sich hierbei eine gewisse Umlagerung der verschiedensten Verhältnisse erkennen. Somit haben auch die Stückaktien an Gewicht gewinnen können. In Deutschland werden sie oftmals auch als Nicht-Nennwertaktien bezeichnet, da durch diese Bezeichnung die wichtigsten Eigenschaften offensichtlich sind. Wie diese Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich bei den Stückaktien um Aktien, die nicht über einen Nennwert verfügen. Somit lassen sich diese Aktien nicht mit unterschiedlichen Anteilen versehen. Dies wirkt sich insbesondere bei der genauen Zusammensetzung des Grundkapitals aus. Grundsätzlich haben Stückaktien alle den gleichen Anteil an dem Grundkapital eines Unternehmens und verfügen somit auch über das gleiche Gewicht. Auch wenn es sich hierbei nicht im Wesentlichen um einen Nachteil handelt, werden die Stückaktien nicht als ausschlaggebende Faktoren für das Grundkapital angesehen. Die Unternehmen können bei der Schaffung dieser Aktien grundsätzlich eigenständig entscheiden, wie hoch deren Anteil ist. Oftmals kommt es auch zu Anpassungen der Anteile. Vergleicht man die Stückaktien mit anderen Aktienformen, lässt sich schnell erkennen, dass es sich hierbei noch um eine recht junge Variante handelt. Insbesondere in Deutschland kam es erst recht spät zur Abgrenzung dieser Aktienform.

Die Grundlagen der Stückaktien in Deutschland wurden am 25. März des Jahres 1998 geschaffen. An diesem Tag kam es zur Konkretisierung des Stückaktiengesetzes, kurz auch StückAG. Durch das neue Gesetz kam es auch zu grundlegenden Änderungen in dem allgemeinen Aktiengesetz der Bundesrepublik Deutschland. Diese haben sich überwiegend auf mehrere Paragraphen bezogen, sodass es zu einer breitflächigen Anpassung kam. Die Hintergründe für die Konkretisierung der Stückaktien in Deutschland waren sicherlich verschieden, eine maßgebliche Rolle nahm hierbei jedoch die Einführung des Euros ein. Um Schwierigkeiten bei der Umrechnung der einzelnen Werte und der damit verbundenen Probleme zu vermeiden, entschieden sich die deutschen Gesetzgeber für die Definition der Stückaktien. Durch diese konnte bei den Aktien hinsichtlich der Währungsumstellungen auf eine nominale Umrechnung verzichtet werden. Mit dem neuen Gesetz vereinfachten sich somit also auch die Strukturen für die einzelnen Unternehmen.

Betrachtet man die Stückaktien in Deutschland genau, lassen sich insbesondere in Bezug auf die Handhabung deutliche Unterschiede erkennen. Diese beziehen sich nicht mehr nur auf die Rechte, sondern auch auf die eigentlich rechtsgültige Bezeichnung. Nach dem deutschen Recht handelt es sich bei diesen Aktien um eine unechte nennwertlose Stückaktie. Das Gegenstück, also die echten Stückaktien werden auch als Quotenaktien bezeichnet.