Gesellschaften und dessen Handel über die Börse haben es möglich gemacht, dass jeder mit Aktien handeln kann. Doch Aktie ist nicht gleich Aktie. Die Arten der Aktien trennen sich in 2 Richtungen. Mit Vorzugsaktien verbindet man eine bevorzugte Ausschüttung von Dividenden. Sie sind eine Stückaktie und entsprechen einem prozentualen Anteil am Grundkapitals eines Unternehmens. Das Gegenstück dazu sind die Stammaktien. Zusammen bilden sie das nennenswerte Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Jedoch ist es üblich, dass die an der Börse getrennt gehandelt werden.
Rechte und Pflichten sind in einem Aktiengesetz verankert. Es gibt Richtlinien über Auszahlungen und Umwandlungen. Ein wichtiger Unterschied zwischen diesen beiden besteht in der Stimmigkeit. Besitzer von Stammaktien haben auf den Hauptversammlungen der jeweiligen Aktiengesellschaft ein gewisses Stimmrecht, natürlich auch ein Recht auf Anwesenheit. Eine solche Gelegenheit hat der Aktionär in der Regel einmal pro Jahr. Die betreffenden erhalten eine Einladung. Diese berechtigt sie zur Teilnahme. Auf diesen Treffen wird das jeweilige Unternehmen vorgestellt und Neuheiten präsentiert. Es werden Rückblicke getroffen, der Jahresverlauf vorgestellt, doch es gibt auch einen Ausblick auf die Zukunft. Im Gegenzug dazu wird den Vorzugsaktienbesitzern dieses Recht entzogen. Sie dürfen zwar den Sitzungen beiwohnen und auch Fragen stellen, jedoch nicht an Abstimmungen teilnehmen. Dafür haben sie mehr Rechte, was das Thema Dividendenerlös angeht. Sie erhalten üblicherweise eine höhere Dividende. Diese wird auch Vorzugsdividende genannt. Stammaktien erhalten keine Dividende. Dafür haben Aktionäre dieser Aktie das gehäufte Mitspracherecht. Sollte jedoch der ausgeschüttete Betrag größer sein als ein bestimmter Betrag, so erhält auch die Stammaktie etwas. Der fällige Betrag wird zu einem bestimmten Datum gezahlt. Sollte die Gesellschaft im Verzug sein, erhält der Besitzer der Vorzugsaktie sein Stimmrecht zurück und darf zukünftig auf Versammlungen mit stimmen. Dieses Recht behält er solange, bis die ausbleibenden Dividenden gezahlt wurden. Die Höhe dieser Dividende hängt von dem Jahreseinkommen des jeweiligen Unternehmens ab. Somit ist es ebenfalls abhängig von allen Marktentwicklungen und wirtschaftlichen Einflüssen. Viele Unternehmen nutzen diese Art der Kapitalgewinnung, um sich eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zu sichern. Dafür nutzen sie diese Vorzugsaktien. Es ist möglich eine Vorzugsaktie umwandeln zu lassen, um sein Recht auf Mitbestimmung geltend zu machen.
Dies ist ein Prozess vieler Abstimmungen und auch eine äußerst kostspielige Angelegenheit. Als Erstes müssen die Mitglieder der Aktiengesellschaft diesem Antrag zustimmen. Eben so muss die Zustimmung durch den Vorstand und Aufsichtsrat einfließen. Nun müssen auch die Vorzugsaktionäre ihre Zustimmung geben. Erst dann kann dem Antrag stellenden Aktionär der ein Angebot gemacht werden. Für diese Aktion muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese heißt Umwandlungsgebühr und ist fällig in unterschiedlicher Höhe fällig. Nun ist auch dieser Aktionär in der Lage sein Stimmrecht auszuüben. Der Handel mit dieser Art von Aktie funktioniert über das Internet. Es gibt zwar Hauptstellen des Börsenhandels, doch so wird es jedem möglich sein, sich online am Börsenmarkt zu versuchen. Über bestimmte Software ist es ebenfalls möglich alles im Auge zu behalten und immer auf dem neusten stand zu sein. Mittlerweile gibt es viele verschiedene dieser Anbieter. Man wirbt mit speziellen Funktionen und Preisen.