Belegschaftsaktien

Als Belegschaftsaktien werden die Aktien in einem Unternehmen bezeichnet, die von den Mitarbeitern erworben werden können. Der Vorteil daran ist, dass sie meist zu einem günstigeren preis abgegeben werden. Auf diese Aktien läuft dann eine Art Rabat,, der auch Vorzugskurs genannt wird. Die Aktien sind somit nicht dem aktuellen Börsenkurs gleich, sondern für die Mitarbeiter entsprechend günstiger.

Die Belegschafaktien stellen eine Art Beteiligung am Unternehmen dar. Die Arbeitnehmer beteiligen sich dabei am Produktivvermögen einer Aktiengesellschaft. Die Ausgabe der Aktien kann von den Leitern des Unternehmens durchgeführt werden. Mit der Ausgabe will man zum Beispiel erreichen, dass die Vermögensbildung in der Arbeitnehmerhand weiter wächst. In Bezug auf die Vollwirtschaft verteilt das Unternehmen das Vermögen dadurch gerecht. Außerdem will das jeweilige Unternehmen somit den Aktienbesitz sehr weit streuen. Dabei hat kein Aktionär die volle Gewalt und kann über bestimmte Dinge allein entscheiden. Die Arbeitnehmer werde durch die Aktien auch besser an den Betrieb gebunden und fühlen sich besser aufgehoben. Sie sehen, dass der Betrieb eine gewisse Achtung der Arbeit gegenüber bringt und somit den Arbeitnehmer neben dem Gehalt zusätzlich entlohnt. Die Vergabe von den Belegschafaktien hat auch den Zweck, dass die Loyalität von den Arbeitnehmern zur Firma weiter erhöht wird. Die Aktien können zum Beispiel auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen werden oder aus dem Erwerb eigener Aktien bereitgestellt werden. Sie unterliegen jedoch der Emission einer Sperrfrist, die etwa sechs oder sieben Jahre beträgt. Die Belegschaftsaktien werden den Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Sozialleistungen abgegeben. Sie sind außerdem steuerlich begünstigt. Der Arbeitnehmer hat somit mehr von den Aktien, als würde man als außenstehender Investor in diese Aktien investieren. Die Differenz zwischen dem Börsen- und dem Vorzugkurs ist hier Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Sie darf jedoch nicht mehr als 50 Prozent des Börsenkurses betragen und auch einen bestimmten Geldbetrag im Jahr nicht übersteigen. Die Veräußerung darf nicht innerhalb von fünf Jahren nach Ausgabe erfolgen. Sonst muss der Arbeitnehmer dies entsprechend nachversteuern. Ausnahmen gibt es hier nur bei Erwerbsunfähigkeit oder beim Tod des Inhabers.

Viele Aktiengesellschaften bieten ihren Mitarbeitern die Aktien des eigenen Unternehmens zu einem Vorzugskurs an. Hierbei sind dieselben Rechte wie mit den anderen Aktien verbunden. Der Erwerb solcher Belegschaftsaktien wird jedoch staatlich gefördert und kann unter die vermögenswirksamen Leistungen zählen. Alle Nebenkosten, die bei dem Erwerb anfallen, müssen von der jeweiligen Gesellschaft übernommen werden, die die Aktien ausgeben. Wenn die Belegschaftsaktien von den Arbeitnehmern übernommen worden sind, dann besteht kein Unterschied mehr zu den normalen Aktien. Die Motivation der Arbeitnehmer kann durch die Vergabe solcher Aktien enorm steigern. Sie sind in gewisser Weise am Unternehmen beteiligt und können auch profitieren, wenn die Werte an der Börse steigen. Daher haben diese Belegschafaktien einen sehr großen Sinn und werden von vielen Unternehmen angeboten. Außerdem verbessert eine solche Handlung auch das Bild an der Öffentlichkeit. Im Grunde ist nicht nur dem Arbeitnehmer geholfen, wenn er solche Aktien bekommt, sondern auch dem Arbeitgeber. Keine von beiden hat dadurch Nachteile. Nur bei einem frühzeitigen Verkauf gibt es steuerliche Nachteile, die zu beachten sind.