Verbundaktien

Verbundaktien sind immer sehr interessant. Hier handelt es sich um eine Aktie oder ein Wertpapier, welches das Dividendenrecht von zwei steuerlich getrennten Unternehmen gemeinsam verbrieft. Diese Unternehmen müssen wirtschaftlich jedoch einheitliche Gesellschaften sein. Den Sitz oder das steuerliche Domizil der beiden Gesellschaften liegt jedoch oftmals in unterschiedlichen Ländern. Dennoch kann hier eine Verbundaktie greifen.

Zwei rechtlich unabhängige Gesellschaften kann man mit Verbundaktien in eine synthetische Art und Weise zusammen bringen. Das jeweilige Steuerrecht der Gesellschaften bleibt dabei jedoch vollkommen erhalten und unberührt. Die bisherigen Aktionäre bleiben daher auch weiterhin die Aktionäre von nur einer Gesellschaft, obwohl bei der Verbundaktie noch eine weitere Gesellschaft beteiligt ist. Das Ziel für diese Art der Aktie ist, dass man eine Mehrfachbesteuerung bei Dividenden, die über die Landesgrenze hinweg gezahlt werden, vermeiden möchte. Hier sind verschiedene Konstruktionen möglich. Es kommt dabei nur darauf an, in welchem Verhältnis die beiden Gesellschaften zueinanderstehen. Es gibt allerdings keine festgelegte Art der Verbundaktie. Verbundaktien kann man verschieden gestalten. Vor allem auch die rechtlichen Aspekte sind hier sehr vielschichtig. Dennoch können die Stammaktien und die Vorzugsaktien zweier Unternehmen dabei miteinander verbunden werden. Die Stammaktien sind der stimmberechtigte Anteil und die Vorzugsaktien der gewinnberechtigte Anteil des Unternehmens. Neben den Vorzugsaktien gibt es noch eine andere Möglichkeit, die Unternehmen zu verbinden. Genussscheine werden ebenso häufig genutzt, wobei die Verbundaktien jedoch die beliebtere Variante sind. In Deutschland sind diese Aktien bisher kaum vertreten. Wer sich also in diesem Gebiet bewegen will, der muss sich in erster Linie im Ausland umsehen. Die erste Aktie ist Ende der 1970er Jahre aufgetaucht, nachdem sich hier zwei englische Firmen miteinander verbunden haben. Kurz darauf ist die Verbundaktie auch in den vereinigten Staaten von Amerika aufgetaucht und international bekannt geworden. In Deutschland gab es das erste Modell 1995. Allerdings gab es seither keinen weiteren großen Fall, der mit diesen Verbundaktien gearbeitet hat.

Die Verbundaktien bieten sowohl Vorteile, als auch Nachteile. Die Vorteile liegen hier klar bei der Vermeidung der mehrfachen Besteuerung und bei der daraus resultierenden Maximierung des Profits der Aktionäre. Weiterhin bekommen die Unternehmen mit einer Verbundaktie eine große Gestaltungsfreiheit, denn die Konstruktion dieser Aktie lässt sehr viele Speilräume offen. Unternehmen können dabei eng miteinander verbunden werden, ohne dass hier steuerliche Nachteile entstehen oder die rechtliche Selbstständigkeit komplett aufgehoben ist. Jedes Unternehmen bleibt steuerlich und rechtlich soweit erhalten Verbundaktien können sogar so gestaltet werden, dass die negative Dividende des einen Unternehmens keine Auswirkungen auf die Aktionäre des anderen Unternehmens hat. Der große Nachteil bei einer solchen Aktie ist jedoch die Komplexität. Vor allem Kleinanleger können den Vorgang nur sehr schwer nachvollziehen. Wenn man hier investieren will, muss man sich entsprechend gut auskennen. Bei zukünftigen Kapitalerhöhungen kann hier auch ein Konflikt entstehen, wenn es Verbundaktien gibt. Verbundaktien müssen auch regelmäßig Rechte verbriefen, da nicht alle ausländischen Sammelbanken diese Rechte zulassen. Daher liegen hier weitere Risiken. Dennoch kann man auch als Anleger mit der Verbundaktie einiges erzielen. Für die Unternehmen ist es jedoch schwer, mit diesen Verbundaktien so manchen Index zu erreichen.