Volksaktien

Generell bezeichnet man die Volksaktien als Aktien, die zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Privatisierung von einem Unternehmen an die Kleinanleger ausgegeben werden. Hier handelt es sich auch meist um die Erstemission des Unternehmens. Die Erstemission ist das erstmalige Angebot von Aktien eines Unternehmens. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein, sich jedoch in Bezug auf die Volksaktien bei den Kleinanlegern lohnen.

Es gibt viele Unternehmen, die an die Börse gehen, wenn sie eine bestimmte Größe und einen bestimmten Umfang erreicht haben. Der wichtigste Grund für ein Unternehmen an die Börse zu gehen sind die neuen finanziellen Mittel, die man durch den Börsengang bekommen kann. Dadurch kann das Unternehmen weiter wachsen und am Markt noch stärker werden. Auch eine Unternehmensnachfolge kann durch einen Börsengang geregelt werden. Selbst die Verbesserung der Bonität oder die Steigerung des Bekanntheitsgrades ist für ein Unternehmen ein Grund, an die Börse zu gehen. Hier kommen dann auch die Volksaktien ins Spiel. Sie werden vorzügig an Kleinanleger ausgegeben oder sogar in erster Linie auch an die Mitarbeiter. Dabei steigert sich die Attraktivität des Unternehmens für die Mitarbeiter, denn wenn das Unternehmen gute Umsätze macht, steigt der Kurs und die Aktie ist mehr Wert. Mit einem Börsengang ist ein Unternehmen auch wesentlich wettbewerbsfähiger. Der Begriff der Volksaktie wurde zuerst in der Privatisierungspolitik verwendet. Ludwig Erhard hat dabei den begriff geprägt. Unter seiner Führung wollte der Staat sich zwischen 1959 und 1965 von einem Teil des Industriebesitzes trennen. Im gleichen Atemzug sollte die Beteiligung der Bürger und Arbeitnehmer am Produktivbesitz gefördert werden. Deshalb war die Volksaktie in erster Linie ein Instrument der Politik gewesen. Sie wurde als Gegenstück zu den steuerlich geförderten Belegschaftsaktien entwickelt. Auch die Belegschaftsaktien wurden ausgegeben, wenn ein Unternehmen an die Börse gegangen ist. Die steuerlichen Vorteile können jedoch nur genutzt werden, wenn man die Aktie über einen gewissen Zeitraum hin behält. Bei den Volksaktien ist dies anders. Sie wurden zur Hebung der Aktionärsquote ausgegeben. Allerdings musste dabei hier darauf geachtet werden, dass sie nicht den institutionellen Anlegern angeboten werden. Sie sollten vielmehr zu günstigen Konditionen an die Kleinanleger verkauft werden. Dabei wurde nur eine beschränkte Anzahl pro Käufer herausgegeben. Auch die Volksaktie ist mit bestimmten Haltefristen versehen. Ein Kleinanleger muss sie über einen bestimmten Zeitraum hin behalten und darf sie nicht verkaufen, sonst würde er Verluste machen. Nur bei bestimmten Situationen gibt es hier Ausnahmen.

In dem Jahr 1990 ist die Volksaktie wieder bekannter geworden. Mittlerweile gibt es bis heute noch die begehrte Aktie für den Kleinanleger. Die Vorzugskonditionen für diese Aktie kann jedoch das Unternehmen bestimmen. Durch die begrenzte Anzahl wird das die Aktie an einen breiten Personenkreis ausgegeben. Es kann sich kein großer Aktionär in dem Unternehmen etablieren. Erst später, wenn es erlaubt ist, diese Aktien wieder zu verkaufen kann dies passieren. Allerdings sollte sich dann das Unternehmen sehr gut stabilisiert haben. Mit Volksaktien kann man jedoch sinnvoll und vor allem langfristig investieren, denn man bekommt sie zu einem kleinen Preis und kann hoffen, dass das Unternehmen massiv wächst und die Aktien sehr viel Wert sein werden.