Erstversicherer

Im Bereich der Versicherungen und Versicherungsgesellschaften kommt auch oftmals der Begriff des Erstversicherers vor. Dieser ist im Grund dafür zuständig, dass er den Vertrag mit dem Kunden abschließt. Er kann jedoch, wenn das Risiko zu groß ist, auch einen Teil des Vertrages an eine andere Versicherung abgeben. Da er jedoch derjenige war, der den Vertrag zum Abschluss gebracht hat, wird er hier Erstversicherer genannt.

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften bleibt man jedoch bei dem Erstversicherer. Dieser Versicherer ist derjenige, der den Versicherungsschutz gewähren muss. Allerdings können hier auch mehrere Parteien die Versicherer sein. Diese nennt man dann Mitversicherer. Man selbst wird in der Fachsprache als Versicherungsnehmer bezeichnet, denn im Schadensfall bekommt man den Versicherungsschutz gewährt. Der Erstversicherer muss sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz und in Österreich ein Unternehmen sein. Die Rechtsform ist in diesem Fall die Gesellschaft. Deshalb sagt man im Volksmund zu einem Erstversicherer auch oftmals Versicherungsgesellschaft. Eine Versicherungsanstalt hat die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts. Eine Versicherung kann jedoch auch privatwirtschaftlich organisiert sein. Eine Einzelperson als Erstversicherer wird man in Deutschland jedoch nicht finden. Den ersten Versicherungsschutz kann man bis ins 17. Jahrhundert zurückführen. Hier entstanden die ersten Versicherungsunternehmen, nachdem es vorher nur Einzelpersonen gab, die dieses Gewerbe betrieben haben. Die ersten Versicherungen waren hier die Feuer oder Transportversicherungen. Heute unterliegen die Versicherungsunternehmen aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle der staatlichen Kontrolle. Dies ist in allen wirtschaftlich entwickelten Staaten gleich. Hier gibt es als bundesrechtliche Vorschrift auch das Versicherungsaufsichtsgesetz. Es regelt unter anderem Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht. Die dazugehörige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Mittlerweile gibt es in Deutschland etwa 1400 Versicherungsunternehmen, die auch alle staatlich geprüft und zugelassen sind. Dabei kann man sich bei fast allen Erstversicherern in allen Bereich des Lebens versichern lassen. Besonders bekannt sind die Lebensversicherungen. Hier kann man nicht nur seine Hinterbliebenen schützen, wenn man stirbt, sondern man hat auch eine gute Vorsorge für das Alter. Teilweise kann man die Lebensversicherung hier nämlich als Altersvorsorge nutzen. Bei den Erstversicherern kann man auch alles, was mit dem Thema Auto zu tun hat. Versichern. Dabei unterscheidet man generell in Haftpflicht, Vollkasko und Teilkaskoversicherungen. Wobei hier der Schutz unterschiedlich geregelt ist. Wenn man ein Gewerbe betreibt, dann muss man sich auch hier versichern lassen. Es gibt Gewerbeversicherungen und auch Haftpflichtversicherungen, sollte es zum Schadensfall kommen.

Versicherungslandschaft ist in Deutschland sehr groß. Wichtig ist jedoch, bevor man sich entscheidet, dass man einen Versicherungsvergleich durchführt. Somit kann man sich immer den günstigen Erstversicherer heraussuchen und mit ihm auch den Vertrag abschließen. Hier muss man auch entsprechend den Ansprechpartner suchen, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist. Generell sollte man sich in vielen Bereichen des Lebens absichern. Man kann nie sicher sein, dass es keinen Schadensfall geben wird, der hier eintritt. Daher ist man immer auf der besseren Seite und vor allem finanziell geschützt. Welche Versicherungen wirklich nötig sind, sollte man sich jedoch vom Fachmann erklären lassen. Nur so kann man für sich das Beste entscheiden und herausnehmen.