Autoversicherer

Wer keinen Führerschein besitzt, der büßt ein Vielfaches seiner Mobilität ein. Über ein Auto können Wege schneller bewältigt werden. Damit man ein solches fahren darf, muss es versichert sein. Diese Versicherungen müssen vorgenommen werden. Wenn das Auto durch eigenes oder fremdes Verschulden Schaden bekommt, dann kommt die Versicherung ins Spiel. Sie kommuniziert mit dem Schadenpartner und kümmert sich um die Bezahlung. Schäden können durch Unfälle entstehen. Man gliedert die Arten in Kfz- Haftpflichtversicherung, Teilkasko, Insassenunfallversicherung und Vollkasko.

Das Grundprinzip der Autoversicherung ist die Haftpflichtversicherung. Diese gehört zu den gesetzlich Vorgeschriebenen. Bevor diese nicht abgeschlossen ist, darf das gekaufte Auto nicht bewegt werden. Dafür muss ein ausgefüllter Vertrag des Unternehmens vorliegen. Diese deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Auch immaterielle Dinge, wie Schmerzensgeld werden durch sie übernommen. Die gesetzliche Dringlichkeit ist auch im Grundgesetz verankert. Da findet man sie unter dem Paragrafen Straßenverkehrsgesetz. Im Regelfall wäre der Fahrer an einem Schaden schuld und damit auch ersatzpflichtig. Doch auch der Fahrzeughalter wird zur Strafe mit hinzugezogen. Eine Haftpflichtversicherung besitzt eine Regulierungsvollmacht. Das heißt, sie reguliert den tatsächlichen Schaden auch gegen den Willen des Versicherten. Das gleicht sich wieder aus, durch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung besteht auch die Möglichkeit, weitere Policen abzuschließen. Diese sind unter anderen die Kasko, Teilkasko, Insassenunfallversicherung, der Schutzbrief und die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Bei Teilkasko handelt es sich, um eine Absicherung finanzieller Schäden, für die ein anderer nicht haftbar gemacht werden kann. Viele Versicherte schließen eine solche Art der zusätzlichen Versicherung ab, um sich zu schützen. Sie deckt im Allgemeinen vertragliche Schadensfälle ab. Dabei kann es sich, um Beschädigungen, Zerstörungen und auch Verluste handeln. Damit versichert eine Teilkasko Schäden welche durch Naturgewalten entstehen. Gerade bei Schäden und auch bei Verlust des Fahrzeuges ist diese Art der Versicherungen einflussreich. Eine Teilkasko ist, im Gegenzug zur Haftpflichtversicherung, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Doch gerade bei neuen Autos ist ein Abschluss ratsam. Das Gleiche gilt für die Vollkasko-Versicherung. Auch sie ist keine Pflicht. Sie zahlt sich vor allem bei neuen Autos aus, die sehr wertvoll sind. Das betrifft gerade Besitzer von Neuwagen. Mit einer Vollkasko werden Reparaturkosten, Beschädigung durch Dritte sowie auch selbstverschuldet Unfälle abgedeckt. Die Übernahme von Kosten, welche durch Kinder geschehen sind, die nicht haftbar gemacht werden können sind ein Vorteil gegenüber der Teilkasko. Diese kommt für solche Fälle nicht auf.

Im Fall der Insassenunfallversicherung gilt der Schutz für die betroffenen Personen, welche einen Unfall mit einem versicherten Fahrzeug haben. Somit sind die Prämien, die zu Zahlen sind, wesentlich kleiner. Die Versicherungsunternehmen buchen Beiträge in einem Pauschalsystem ab. Die Insassen werden mit einem festgelegten Betrag mitversichert. Der Schutzbrief hilft dem Fahrzeughalter während einer Panne, eines Unfalles oder durch Diebstahl. Das gilt auch für den Fahrer, wenn der sich auf Reisen befindet und nicht bei seinem Fahrzeug ist. Bei der Kfz-Rechtsschutzversicherung handelt es sich ebenfalls um eine der freiwilligen Versicherungen. Sie unterstützt den Versicherten im Falle eines gerichtlichen Rechtsstreites. Dabei werden Gerichts- und Anwaltskosten von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Selbst, wenn der Versicherte den Prozess verliert, bezahlt nicht er, sondern das Versicherungsunternehmen.