Als Kfz-Versicherungen werden solche bezeichnet, die das Fahrzeug vor Schäden schützen. Doch nicht nur die, sondern auch Insassen und die anderen Verkehrsteilnehmer. Die Haftpflichtversicherung ist, wie der Name schon sagt, eine Pflichtversicherung. Diese wird sogar durch gesetzliche Verordnungen verlangt. Ohne eine solche, darf ein Wagen nicht bewegt werden. Unversicherte Fahrzeuge dürfen nicht am Verkehr teilnehmen.
Eine Haftpflichtversicherung nur grundsächliche Schäden ab. Dazu gehört die Verletzung von Personen, durch einen Unfall. Die bekommen Heilkosten und gegebenenfalls auch Schmerzensgeld gezahlt. Auch wenn ein anderes Fahrzeug beschädigt ist, übernimmt das diese Versicherung. Das zählt zu den Sachschäden. Auch der betroffene Fahrer wird durch die Haftpflicht versichert. Der Versicherte zahlt jeden Monat oder auch aller drei Monate einen vertraglich festgelegten Beitrag. Diese Beiträge werden von Ausgangsdaten wie, zum Beispiel Fahrzeugalter und Typenklasse beeinflusst. Das kann auch durch das Alter des Fahrers und den Abstellplatz passieren. Des weiteren werden Details, wie jährliche Fahrleistung, andere Fahrer oder deren Alter abgefragt. Man schätzt ab, wie wahrscheinlich ein Schaden geschehen kann. Zu den freiwilligen Versicherungen zählen die Vollkaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung, der Schutzbrief und ein Verkehrsrechtsschutz. Der Abschluss solcher Versicherungen liegt allein in der Entscheidung des Fahrzeughalters. Diese bieten mehr Schutz als die Haftpflichtversicherung. Beispielsweise die Vollkaskoversicherung bietet dem Versicherten um einiges mehr Schutz. Er ist vor Schäden durch Unwetter, Vandalismus, Unfällen und Diebstahl gesichert. Auch Reparaturkosten werden übernommen. Schäden, welche durch minderjährige Kinder geschehen sind, sind auch ein Fall für die Vollkasko. Eine solche meist etwas teurere Investition zahlt sich in der Regel nur für Neuwagen aus. Die etwas günstigere Variante ist die Teilkasko. Die reicht oft schon zu. Auch sie gehört zu den freiwilligen Abschlüssen. Sie versichert vertraglichbedingt, vor Schäden, für die kein Dritter herangezogen werden kann. Darunter werden oft Unwetter und Tierunfälle gezählt. Ein Schutzbrief ist besondern bei Unfällen, Pannen oder Diebstahl nützlich. Selbst wenn der Fahrer ohne sein Fahrzeug im Urlaub ist, wird er geschützt. Wenn das Auto stehenbleibt, kann man über den Schutzbrief einen Abschleppwagen rufen. Das verunglückte Fahrzeug wird auch über den Schutzbrief geborgen. Kann der Halter den Weg nicht fortsetzen, so wird ein Zweitwagen zur Verfügung gestellt. Die beinhaltenden Leistungen werden mit dem Versicherungsunternehmer besprochen. Davon abhängig sind die zu zahlenden Beiträge.
Befördert man oft Personen oder nimmt Freund im Auto mit, dann ist der Gedanke an eine Insassenunfallversicherung ein guter Punkt. Dabei werden die mitfahrenden Personen, sowie auch der Fahrer versichert. Bezahlt wird über ein Pauschalsystem. Das System erlaubt, Personen in dem Auto über einen pauschalen Betrag mitzuversichern. Aus diesem Grund sind die Beiträge auch eher klein. Auch die Anzahl kann jederzeit verändert werden. Möglich ist somit die Versicherung nach Plätzen. Auch eine weitere neue Versicherung ist eine große Hilfe im Verkehr geworden. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Damit wird der Versicherte vor eventuellen Gerichtskosten geschützt, welche durch einen Unfall entstehen können. Rechtsstreite werden so nicht mehr zu einem nervenaufreibenden Fall. Auch der gewählte Anwalt und Zeugengelder werden über diese bezahlt. Auch sie wird freiwillig geschlossen. Es gibt Rechtsschutzversicherungen auch für andere Bereiche, wie zum Beispiel Berufsrechtsschutz.