Eine Rechtsschutzversicherung schützt einen Versicherungsnehmer vor den finanziellen Kosten bei einem Gerichtsstreit. Dies können auch die Folgekosten sein, die durch einen solchen Streit entstehen. Allerdings muss man beim Abschluss darauf achten, dass man die jeweiligen Rechtsgebiete genau benennt, in denen man versichert sein möchte. Greift ein Prozess in ein anderes Gebiet, so kann es dazu kommen, dass man die Kosten selbst tragen muss für diesen Streit.
Die Rechtsschutz gehört prinzipiell zu den Individualversicherungen. Bei gerichtlichen Streitfällen sollte hier das komplette Kostenrisiko abgedeckt sein. Es können sich sowohl private Personen, als auch Unternehmen mit einer Rechtsschutzversicherung entsprechend absichern. Der Umfang von solchen Rechtsschutzversicherungen ist sehr groß. Man kann hier in der Regel zwischen einer vertraglichen Deckungssumme und ohne Begrenzung der Deckung entscheiden. In einem solchen Vertrag müssen jedoch die Kosten für den frei gewählten Anwalt enthalten sein. Außerdem müssen Honorare für Sachverständige und Gelder für Zeugen von der Police gedeckt werden. Ein großer Punkt sind hier auch die Gerichtskosten und die Kosten, die dem Gegner entstehen, soweit diese hier vom Versicherten beglichen werden müssen. Ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden und somit auch eine Privatperson in den Ruin treiben. Es können sogar eventuelle Kautionen mit abgedeckt sein. Hier geht die Versicherungssumme jedoch meist nicht über die 50.000 Euro hinaus. Diese Kaution kann jedoch einen Angeklagten vor dem Strafvollzug bewahren, wenn er den Betrag möglichst schnell aufbringen kann. Die Rechtsschutzversicherung zahlt in diesem Fall sehr schnell. Das Einzige, was nicht von einer solchen Versicherung übernommen wird, sind die gerichtlich festgelegten Bußgelder oder Geldstrafen. Diese muss der Angeklagte selbst bezahlen, denn er hat sie auch verursacht. Sonst wäre die Strafe keine Strafe mehr. Es kann auch sein, dass man mit dem Rechtsschutzversicherer eine Selbstbeteiligung ausmachen muss. Diese liegt typischer Weise in Höhe zwischen 150 und 150 Euro. Bei jedem Streitfall, der für die Versicherung relevant ist, muss der versicherte diesen Betrag mit dazugeben. Dafür kann es jedoch sein, dass die Beiträge für die Versicherung generell niedriger ausfallen. Dies ist eine gute Möglichkeit, wenn man davon ausgeht, dass man kaum vor Gericht treten muss. Hat man jedoch öfter Streitfälle, so sollte man die Selbstbeteiligung vielleicht aus dem Vertrag gänzlich herauslassen. Bei den meisten Rechtsschutzversicherern kann der Versicherungsschutz erst nach einer Wartezeit eintreten. Wenn man also eine Rechtsschutzversicherung abschließt, so darf man nicht gleich vor Gericht gehen, sonst muss man die Kosten möglicherweise selbst bezahlen. Oftmals ist diese Wartezeit etwa drei Monate lang nach Beginn der Rechtsschutzversicherung. Erst dann kann sie mit ihren vollen Leistungen in Kraft treten.
Spezifische Rechts- und somit Geltungsgebiete einer Rechtsschutzversicherung sind Schadensersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Wenn man sich versichern will, muss man auch immer auf das Gebiet achten, was die Versicherung abdeckt. Wenn man zum Beispiel einen Internetrechtsfall hat und nur für Arbeitsrechtsschutz abgesichert ist, so muss man die Kosten selbst tragen. Dies ist jedoch unwahrscheinlich, da man oft nur in dem Bereich verklagt wird, mit dem man auch zu tun hat. So kann man die Geltungsbereiche bei einer Rechtschutz sehr gut absehen.