Sozialversicherer

Das Netz der Sozialversicherungen ist ein öffentliches und ein halböffentliches System der Pflichtversicherungen. Man spricht deshalb hier von der gesetzlichen Sozialversicherung. Darunter zählen viele einzelne Posten, über die ein Mensch entsprechend versichert sein muss. Im Vordergrund steht dabei immer der Schutz der einzelnen Person vor gewissen Notlagen. Die Beiträge für die Sozialversicherer muss jedoch der jeweilige Versicherte selbst bezahlen.

Auch wenn der versicherte hier selbst die Beiträge bezahlt, werden sie staatlich kontrolliert. Es gibt auch gewisse Versicherungen, die staatlich unterstützt werden, da niemand durch das soziale Netz fallen soll. Die Träger der Sozialversicherungen sind nicht die staatlichen Behörden, sondern die öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Dabei sind die Sozialversicherungen in verschiedene Sparten gegliedert. In Deutschland gibt es dabei zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung. Weiterhin zählt zu den Sozialversicherungen die Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit und die Unfall- sowie die Pflegeversicherung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung muss die junge Generation, die noch arbeiten gehen kann, die Rente der älteren Menschen finanzieren. So wie die jüngere Generation die Beträge entsprechend einzahlt, können die älteren Menschen eine Rente ausgezahlt bekommen. Dieser Generationenvertrag geht jedoch in der heutigen Zeit kaum noch auf, da es immer weniger junge Generationen gibt und die Menschen immer älter werden und dank der neuen Technik in der Medizin auch immer länger leben. Der Staat empfiehlt deshalb, hier auch noch eine private Rentenversicherung mit abzuschließen und somit selbst für sein Alter zu sparen. Auf die gesetzliche Rente kann man sich nicht mehr verlassen, aber es gibt staatliche Unterstützung beim Sparen. Bei der Krankenversicherung kann man sich gesetzliche gegen die Kosten bei Krankheit absichern. Alle Arztkosten und Behandlungen werden somit übernommen. Der Beitrag davon geht vom jeweiligen Bruttolohn ab. Heute ist jeder in Deutschland verpflichtet, sich eine Krankenversicherung zu suchen. Die einzige Alternative, die man hier hat, sind die privaten Krankenversicherungen, die zum Teil sogar mehr Leistungen anbieten können, aber auch entsprechend teurer sind. Die Arbeitslosenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit sorgt dafür, dass niemand durch das soziale Netz fällt, wenn man einmal seinen Job verliert. Sobald man arbeitslos ist, bekommt man hier einen gewissen Beitrag jeden Monat gezahlt. Man ist jedoch auch dazu verpflichtet sich eine neue Arbeit zu suchen und man bekommt immer in regelmäßigen Abständen Vorschläge für neue Arbeiten. Somit kann es manchmal sehr schnell gehen, dass man wieder einen Job findet. Da man aber in dieser Zeit kein Geld verdient, kann man sich auf die Leistungen des Staates berufen. Immerhin hat man während des Arbeitengehens fleißig in die Kasse eingezahlt und kann jetzt entsprechend davon leben. Nach einer bestimmten Zeit fällt man jedoch ins Hartz IV.

Auch die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung gehören zu der Sozialversicherung. Diese Beiträge gehen von den Bruttogehältern weg. Erfunden hat dieses System Bismarck, der ein komplettes soziales Netz entwickelt hat, welches für die Versorgung zuständig sein sollte. Dabei hat sich jedoch das System bis heute massiv gewandelt. Früher was die Finanzierung noch einfacher, da es mehr junge Menschen gab, die arbeiten gegangen sind. Heute sieht die Lage etwas schwieriger aus.