Unfallversicherer

Die Unfallversicherung gehört zu den gegliederten Sozialversicherungen. Mit ihr werden Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abgedeckt, durch die die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Arbeiter gemindert wird. Damit soll die volle Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden. Hierfür ist die Grundlage das Sozialgesetzbuch. Eine andere wichtige Grundlage ist die Berufskrankheitenverordnung. Diese wird BKV angekürzt. Die Unfallversicherung wurde erstmals durch die Gesetzgebung Bismarcks eingeführt. Zuvor ist sie ständiger Gegenstand von Reformbemühungen gewesen.

Eine Unfallversicherung versichert einen Kunden, der bei einer Krankenkasse gemeldet ist. Des weiteren muss er sich in einer Beschäftigung befinden. In fall von Kindern trifft dies nicht zu. Da gilt, dass solange ein Kind eine Tagesstätte besucht, wird es versichert. Das gilt auch für Schüler, Studenten, Abzubildende, Landwirte, Pflegepersonen und Helfer bei Unglücksfällen. Unfallversicherungen betreffen Risiken, wie Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Es gibt auch eine Definition für einen Versicherungsfall. Diese ist auch über das Grundgesetz verankert. Der Schaden muss immer auf den Unfall zurückzuführen sein. Eine gesetzliche Unfallversicherung deckt die Rehabilitation durch medizinische und berufsfördernde Leistungen ab. Aber auch Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen in Geld werden berücksichtigt. Der Versicherungsschutz kann erlöschen. Passiert einen Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit so hat man einen Versicherungsschutz. Doch sollte der Weg durch einen Zwischenstopp unterbrochen werden ist die ein Problem. Denn passiert auf diesem Stop etwas, erlischt der Schutz. Ebenfalls kann der Schutz durch den Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln gefährdet werden. Eine Unfallversicherung ist immer leistungspflichtig, egal, von welcher Seite die Schuld kommt. Der Versicherer hat bestimmte Aufgaben und Pflichten, welche er gegenüber dem Versicherten einhalten muss. Er muss dem Kunden Leistungen nach eintreten eines Versicherungsfalles gewähren. Ebenfalls muss die Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit übernommen werden. Des weiteren haben die Versicherten Anspruch auf Sach- und Dienstleistungen. Insbesondere zählen dazu ärztliche Behandlung, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfen und Hilfsmittel. Finanziert wird diese Versicherung durch gezahlte Beiträge. Die Höhe kann unterschiedlich ausfallen. Sie richtet sich nach dem zu erhaltenden Leistungsentgelt, dem Lohn oder Gehalt. Doch auch die Gefahrenklasse spielt eine Rolle. Darunter versteht man eine unterschiedliche Unfallbelastung der unterschiedlichen Berufsfelder. Jedes Berufsfeld hat ein bestimmtes Risiko, dass ein Unfall zustande kommen kann. Dieses Risiko wird in der Gefahrenklasse angegeben. Man unterscheidet zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung. Auch diese werden noch einmal unterschieden. Die eine Art zahlen einmalig oder gegen laufende Beträge und die anderen mit Kapital- und Rentenleistung. Den Leistungsumfang einer privaten Unfallversicherung entscheidet der Kunde selbst. Es werden mehrere Leistungen angeboten, aus denen man sich die passenden Angebote zusammenstellen kann. Darunter findet man Beitragsrückerstattung, Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen, Bergungskosten und Kurkostenbeihilfe. Sollte man später eine Erweiterung benötigt, so kann das über eine Erhöhung der Beiträge geschehen.

Eine besondere Art der privaten Unfallversicherung ist eine mit Beitrags- und Prämienrückgewähr. Das ist eine Kombination, bestehend aus Unfall- und Lebensversicherung. Bei dieser werden zwar sehr hohe Beiträge fällig. Das kommt dadurch, dass ein nicht nur die einfache Unfallkomponente gibt. Diese kann auch für die Sicherung einer anderen Person abgeschlossen werden. Im Falle des Todes des Versicherten ist so der Berechtigte versorgt. Ein Familienvater kann auch über eine solche vorsorgen.