Anhängerversicherung

Seit 2002 ist für Nutzer von KFZ-Anhängern eine Anhänger-Versicherung nötig. Ist diese nicht vorhanden, ist es gesetzlich verboten, sich im öffentlichen Straßenverkehrsnetz zu bewegen. Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, ob noch Teil- oder Vollkasko abgeschlossen werden, kann der Nutzer selbst entscheiden. Seit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird nicht nur im Falle eines Unfalls der Halter des Zugfahrzeuges, sondern auch der Halter des Anhängers zur Rechenschaft gezogen.

In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Unfällen, die sich auf den Gebrauch von Anhängern beziehen. Gerade bei schlechten Verkehrs-, und Wetterverhältnissen kann der Anhänger von der Straße kommen und andere Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft ziehen. Wegen der vermehrten Unfälle wurde eine Anhängerversicherung eingeführt. Die Anhänger-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei einem verschuldeten Verkehrsunfall. Die Versicherung deckt alle Schäden an Dritten und Personenschäden ab. Der Versicherungsschutz haftet aber nur für Anhänger im Fahrtbetrieb. Wenn ein abgestellter Anhänger einen Schaden verursacht, kommt die private Haftpflichtversicherung zum Einsatz. Bei Schäden am Anhänger selbst kommt eine Haftpflichtversicherung nicht auf. Um die entstandenen Schäden nicht persönliche zu zahlen, kann eine separate Fahrzeugversicherung abgeschlossen werden. Der Preis einer Haftpflichtversicherung für den Anhänger beträgt zwischen 20 und 70 Euro. Bei Vollkaskoversicherung kann der Betrag auf 200 bis 500 Euro steigen. Anhänger ist aber nicht gleich Anhänger. Und nicht alle Anhänger zählen zur Gruppe, die der Versicherungspflicht unterliegen. Für die Einstufung des Anhängers werden einige Angaben des Hängers benötigt. Zudem wird zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden. Die Art des Aufbaus des Hängers wird ebenso zur Einstufung benötigt. Hierbei wird zwischen Kipper, Plan oder geschlossenem Kasten unterschieden. Wird der Anhänger nur gewerblich genutzt, wird noch eine Einteilung vorgenommen. Beim Befördern von Gegenständen, die ausschließlich selbst benutzt oder verbraucht werden, wird der Anhänger dem Werksverkehr zugeordnet. Für die Beförderung von Gut im Auftrag für Dritte wird der Anhänger dem Güterverkehr zugeordnet. Spezialanhänger, die den Transport von Tieren für Sportzwecke beabsichtigen, sind zulassungsfrei, bei Vorlegen einer Betriebserlaubnis bzw. EG-Typgenehmigung. Den Sportanhängern ist in dem Fall ein eigenes amtliches Kennzeichen anzubringen. Ebenso sind Anhänger die der Landwirtschaft dienen von der Anhänger-Versicherung befreit.

Fast alle Voll- oder Teilkaskoversicherungen bieten einen inbegriffenen Diebstahlschutz an. Sollte das jedoch nicht der Fall sein, kann bei Bedarf auch eine spezielle Diebstahlschutzversicherung abgeschlossen werden. Um den Wert des Anhängers gegen mutwillige und böswillige Sachbeschädigung zu schützen, kann die Kaskoversicherung noch erweitert werden. Ein Vergleich von verschiedenen Anhänger-Versicherungen lohnt sich. Die Preise können je nach Anbieter stark variieren. Für spezielle Transporte, wie Pferde oder Boote werden bei einigen Anbietern Sonderkonditionen angeboten. Und der Vergleich im Internet ist schnell gemacht. Das Abschließen der Anhänger-Versicherung ist schnell und einfach per Telefon oder Online erledigt. Bei der Online-Abwicklung muss jedoch auf eine persönliche Beratung verzichtet werden. Es werden nicht viele Angaben benötigt. Dazu gehören aber das Datum der Erstzulassung, das Zuladungs- und das zulässige Gesamtgewicht. Ratsam ist es den Versicherungsanbieter der alle anderen Autoversicherungen händelt, als Erstes zu kontaktieren. Viele Versicherungen bei einem Anbieter sind meistens günstiger, durch Rabatte und Anhängerprämie, als bei vielen Verschiedenen.