Betriebshaftpflichtversicherung

Was bieten Betriebshaftpflichtversicherungen und was ist der Versicherungsumfang?

Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) deckt betriebliche Haftpflichtrisiken, unter anderem auch für Freiberufler, ab. Für manche Betriebe besteht eine Deckungspflicht. Generell versichert eine Betriebshaftpflichtversicherung die Unternehmen oder Freiberufler vor Sach- und Personenschäden und Ansprüche Dritter ab. Die Ansprüche können sich unter anderem auf das Ausüben von Berufen beziehen oder auf betriebliche Abläufe richten. Die gesetzlichen Vertreter und die Aufsichtspersonen sind in der Regel hier mitversichert, ebenso die Betriebsangehörigen, die dienstliche Aufgaben verrichten. Da jedes Gewerbe seine spezifischen Betriebsrisiken aufweist, müssen die Tarife sehr individuell gestaltet werden. Geschäfts- und Betriebsversicherungen bieten zahleiche Leistungen an, zu diesen gehören unter anderem der Schutz von kaufmännischen und technischen Unternehmenseirichtungen oder der Versicherungsschutz des Warenbestandes. Sachschäden durch Brand, Unwetter, Vandalismus oder Einbruch können ebenso abgesichert werden wie Betriebsunterbrechungsschäden. In der Regel sind Ereignisse wie soziale Unruhen oder auch Erdbeben nicht versichert. Außenschäden im EU-Raum können speziell abgesichert werden. Die Versicherungssumme für bewegliche Sachen, die am Versicherungsort versichert sind, wird grundsätzlich nach dem Neuwert oder bei manchen Sachen nach dem Abnutzungswert errechnet. Über Werkzusatzklauseln können Betriebe zum Beispiel eine automatisierte Summenanpassung vereinbaren. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, kann eine Vorsorgeversicherungssumme definiert werden.

Was muss man bei Betriebshaftpflichtversicherungen beachten und gibt es Spezialversicherungen?

Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme mit dem realen Wert deckungsgleich sein. Der Wiederbeschaffungswert reflektiert hier den Realwert der Sache. Die Berechnung des realen Wertes ist nicht nur für die Beitragshöhen wichtig, sondern auch um Konflikte bei Unterversicherungen zu vermeiden. Bei Unterversicherungen können für die Unternehmen große finanzielle Schäden entstehen. Als Zusatzversicherungen für industrielle Betriebe eignen sich zum Beispiel spezielle Inhaltsversicherungen auf Maschinen oder Elektroniken. Für Nahrungsherstellungsbetriebe gibt es zum Beispiel Betriebsschließungsversicherungen, die unter anderem Schäden bei behördlichen Tätigkeitsverboten absichern. Auch Warenschäden aus Vernichtung oder Verseuchung können hier sinnvoll abgesichert werden. Für Handel und Handwerk gibt es Specialpolicen, die aus unterschiedlichen Versicherungsbausteinen bestehen können. Man kann zum Beispiel eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Inhaltsversicherung kombinieren, die speziell auf die Geschäftsausstattung zugeschnitten ist. Spezielle Versicherungsangebote findet man für Freiberufler in den Heilnebenberufen. Spezialversicherer gibt es traditionell für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Hier gibt es unterschiedliche Tarife, unter anderem nach der Fremdenzimmeranzahl gestaffelt. Günstig können sich auch Imbiss- oder Kiosk-Besitzer versichern.