Beteiligungsfonds

Immer wieder kommt es auf dem Finanzmarkt zu Änderungen. Diese zeigen sich nicht nur anhand der neuen Angebote, sondern auch durch die verschiedensten Wandlungen bei den Gesetzgebungen. Viele Anleger machen die Wahl der Anlagemöglichkeit heute vorrangig von den möglichen Steuerersparnissen abhängig. Hierbei lassen sich zwischen den verschiedenen Angeboten deutliche Unterschiede erkennen. Eine der beliebtesten Alternativen ist der Beteiligungsfonds.

Die Beteiligungsfonds haben sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Regelungen, denen sie unterliegen durchsetzen können. Bereits in den vergangenen Jahren kam es bei diesen Fonds immer wieder zu Änderungen, die sich bisher jedoch nicht negativ auf das Kapital der Anleger ausgewirkt haben. Die Beteiligungsfonds werden weltweit als Kapitalanlage mit modernen Merkmalen von den meisten Fondsgesellschaften angeboten. Hierbei handelt es sich in erster Linie um ein Angebot, das für private Anleger infrage kommt, die zudem über ein Einkommen verfügen, das sie nach dem deutschen Steuerrecht versteuern müssen. Hierbei kann es sich sowohl um Arbeitnehmer als auch um Freiberufler und Selbstständige handeln. Die Beteiligungsfonds ermöglichen aufgrund ihrer Anlageform einen deutlichen Steuervorteil und überzeugen zudem durch Flexibilität. So ermöglichen sie dem Anleger die verschiedensten Aktionen. Unter der Bezeichnung Beteiligungsfonds werden heute zahlreiche Fondsangebote zusammengefasst. Da es sich hierbei in der Regel ausschließlich um eine Art Sammelbegriff handelt, ist dieser den meisten Anleger als solcher nicht bekannt. So können als Beteiligungsfonds der Großteil der Fonds bezeichnet werden, die für private Anleger angeboten. Hierbei handelt es sich neben den Immobilienfonds auch um die Schiffsfonds und die Windkraftfonds. Dies sind jedoch nur wenige Optionen, die die Möglichkeiten konkretisieren. In den vergangenen Jahren hat sich so auch eine Sonderform von dem Flugzeugleasing als Anlagemöglichkeit durchsetzen können, die unter die Grundlagen von dem Beteiligungsfonds fällt. Durch die Vielfalt der Fonds, die heute auch als Beteiligungsfonds bezeichnet werden können, lassen sich zwischen den einzelnen Möglichkeiten erhebliche Unterschiede erkennen. Diese beziehen sich jedoch nicht mehr nur auf die Gestaltung der Fonds an sich, sondern auch auf den Aufbau der individuellen Anbieter. So wurden in den vergangenen Jahren in Verbindung mit den Beteiligungsfonds Änderungen und auch Einschränkungen beschlossen, die heute vor allem bei einzelnen Anbietern zu erkennen sind. Die Beteiligungsfonds stehen sowohl Einzelanlegern als auch Ehepaaren zur Verfügung.

Die Anlagesumme kann bei den Beteiligungsfonds in der Regel frei gewählt werden. Nur bei einzelnen Angeboten muss in Verbindung mit diesen Fonds mit Einschränkungen gerechnet werden. So verlangen einzelne Anbieter bei den Beteiligungsfonds eine Mindestsumme. Die Beteiligungsfonds sind in den meisten Fällen geschlossene Investmentfonds. Bei einzelnen Angeboten steht bereits zu Beginn fest, inwieweit die Einlagen angelegt werden und welchen Projekten sie zufließen sollen. Dies ist sowohl bei den Schiffsbeteiligungen als auch bei den Windkraftfonds der Fall. Gerade bei den zahlreichen Immobilienfonds, die als einer der bekanntesten und zugleich auch beliebtesten Beteiligungsfonds gelten, sind die eigentlichen Verwendungen und die damit verbundenen Formen unbekannt. Bei diesen wird den Anlegern in der Regel nur die Anlagestrategie erläutert.