Rechtsschutzversicherung

Welche Rechtsschutzversicherungen gibt es und welche Leistungen werden angeboten?

Der Markt an Rechtsschutzversicherungen ist heute riesig. Viele der Versicherungen sind auf bestimmte Lebensbereiche fokusiert. Die Palette an Rechtsschutzversicherungen reicht von Verkehrsrechtsschutzversicherungen bis zu Privat-, Fahrer-, Vereins-, Haus- oder Firmenrechtsschutzversicherungen. Zu den bekanntesten Rechtsschutzversicherungen gehören die Verkehrsrechtsschutzversicherungen und die Berufsrechtsschutzversicherungen. Kaum Anbieter findet man für Erbrechts- oder Familienstreitigkeiten. Baustreitigkeiten versichern die Versicherer in der Regel nicht. Bei Rechtschutzversicherungen muss man immer auch prüfen, ob eventuelle Haftpflichtversicherungen themenrelevante Rechtschutzleistungen abdecken, zum Beispiel im privaten Bereich über die Haftpflichtversicherung. Viele der Angebote können individuell gestaltet werden. Die Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) bestimmen die eingeschlossenen Risiken. Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung empfiehlt und kommuniziert federführend der Branchenverband der deutschen Versicherer - GDV. Die Rechtsschutzversicherungen decken meistens die erste und zweite Instanz bei Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherungssumme von 250.000 Euro ab. In der Regel reichen die ersten beiden Instanzen, um Rechtsstreitigkeiten beizulegen. Zu den Versicherungsleistungen gehören die Übernahme der Kosten des Anwalts, der meistens frei wählbar ist, die Kostenübernahme für Sachverständige und die Gerichtskosten. Meistens werden Rechtsschutzversicherungen mit Selbstbeteiligungen angeboten. Üblich sind Selbstbehalte von bis 250 Euro. Der Versicherungsschutz bezieht sich in der Regel auf Europa. Weltweiter Rechtsschutz muss gesondert vereinbart werden. Üblich bei Rechtsschutzversicherungen sind Wartezeiten von drei Monaten. Jeder Rechtsschutzfall muss natürlich einem bestimmten Leistungsbereich zugeordnet werden, damit er bearbeitet werden kann. Rechtsschutzversicherer dürfen in Deutschland nur in der Versicherungssparte tätig sein und unternehmerisch selbstständig handeln. Sie dürfen zum Beispiel nicht ihr Rechtsschutzgeschäft mit dem Lebensversicherungsgeschäft vermischen..

Was muss man bei Rechtsschutzversicherungen beachten?

Rechtsschutzversicherungen müssen immer nach den individuellen Wünschen kombiniert werden. Es gibt viele kombinierte Rechtsschutzversicherungen aus Verkehrs-, Privat- und Berufsrechtsschutzfällen. Der Komplettrechtsschutz kann für viele Kunden sinnvoll sein. Komplettpakete gibt es unter anderem auch aus Privat- und Arbeitsrechtsschutzversicherungen. Die Beiträge für Rechtsschutzversicherungen gehen je nach Anbieter und modularen Angebotsstrukturen weit auseinander. Die Rechtsschutzversicher geben die Kosten für Rechtsfälle des Vorjahres an die Versicherten weiter. Waren im Vorjahr mehr Rechtsfälle anhängig, steigen die Beiträge, ebenso sinken die Beiträge, wenn es weniger Rechtsfälle gab. Wer seine Versicherung mit vielen Rechtsfällen „belästigt“, kann eventuell mit einer Kündigung des Versicherungsschutzes rechnen. Rechtsschutzversicherungen nur abzuschließen, um chronisch Recht zu bekommen, lohnt sich deshalb nicht. Wichtig bei der Auswahl der richtigen Rechtsschutzversicherung ist, nicht nur die Wahl der Standardleistungen, sondern auch die Besonderen Leistungen im Versicherungsvertrag zu betrachten. Für bestimmte Zielgruppen wie Singles oder Beamte gibt es Sondertarife, die man erfragen kann. Im Internet findet man viele Versicherungsvergleiche, Tests und Tarifrechner.