Reiseveranstalter-Versicherung

Welche Versicherungen gibt es für Reiseveranstalter?

Reiseveranstalter müssen nach dem Reisevertragsgesetz unter anderem die Leistungen erbringen, wie sie in den zugesicherten Eigenschaften beschrieben wurden. Diese Leistungspflicht gilt auch für Erfüllungsgehilfen wie Hotels. Um vielfältige Haftungsrisiken abzusichern gibt es zahlreiche Versicherungsangebote für Reiseveranstalter. Die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter deckt unter anderem Personen- und Sachschäden ab. Bei Personenschäden gibt es oft Angebote mit fünf oder 7,5 Millionen Euro Summenbegrenzung per Person. Sachschäden können zum Beispiel mit 750.000 Euro abgesichert werden oder mit einer höheren Pauschale für Personen- und Sachschäden mit 5 Millionen Euro. Oft sind in der Haftpflichtversicherung auch Vermögensschäden mit abgesichert. Vermögensschäden können unter anderem durch Leistungsmangel abgesichert werden. Bei den Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen wird in der Regel eine Versicherungssumme von 100.000 Euro angesetzt. Im Schadensfall kann zum Beispiel ein Selbstbehalt von 10 Prozent angesetzt werden oder ein Mindestselbstbehalt. Haftpflichtversicherungen mit Selbstbehalte sind die Regel. Die meisten Versicherer unterscheiden bei den Prämien nach der Art der Beförderung und Teilnehmerzahl. Spezielle Haftpflichtversicherungen gibt es für Reiseveranstalter, die zum Beispiel Abenteuerreisen oder Sportreisen anbieten. Auch Incentive-Reisen lassen sich speziell versichern. Je nach Art des Risikos bei den Sport- und Abenteuerreisen verlangen die Versicherer bestimmte Risikozuschläge. Hohe Risikozuschläge ergeben sich zum Beispiel durch Angebote wie: Fahrertraining, Klettern im Freien oder Tiefseetauchen. Probleme können auftauchen bei Angeboten wie Canyoning oder Bungee-Jumping. Hier gibt es Versicherer, die solche Freizeitaktivitäten generell nicht versichern. Speziell versichern können sich Reiseveranstalter für Umweltschäden, zum Beispiel pauschal mit einer Million Euro für Personen- und Sachschäden und mitversicherte Vermögensschäden.

Welche Versicherungen gibt es noch für Reiseveranstalter und Event-Veranstalter?

Zu den Pflichtversicherungen für Reiseveranstalter gehört nach § 651 k BGB die Insolvenzversicherung zur Kundengeldabsicherung. Von der Insolvenzversicherungspflicht sind nur wenige ausgenommen, u.a. Anbieter von Tagesfahrten. Die Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter ist an bestimmte gesetzliche Formen gebunden. Die Versicherer bieten hierzu umfangreiche Beratungsservices. Spezielle Versicherungen für Reiseveranstalter gibt es auch als Betriebshaftpflichtversicherungen. Hier kann man pauschal, zum Beispiel mit 2,5 Millionen Euro, Sach- und Vermögensschäden absichern, zusätzlich auch Umweltschäden oder Mietsachschäden. Spezielle Versicherungen gibt es für Event-Veranstalter. Hier gibt es Spezialversicherer, die unter anderem Angebote von Veranstaltungshaftpflichtversicherungen bis zu Gewinnspielversicherungen anbieten. Veranstaltungsversicherungen werden in der Regel durch Spezialkonzepte reflektiert. Hier spielt die individuelle Beratung durch Experten eine besondere Rolle. Üblicherweise gehören zu Veranstaltungen Versicherungen wie Haftpflichtversicherung, Ausfallversicherung, Güterversicherung und Rechtsschutzversicherung. Auch eine Wetterversicherung oder eine Medienversicherung können sinnvoll sein. Spezialversicher für Events findet man vor allem in den großen Metropolen Berlin, München, Köln und Hamburg.