Was ist der Basistarif der privaten Krankenkassen?
Mit der Gesundheitsreform von 2007, die im Jahr 2009 in Kraft trat, haben sich zahlreiche Parameter im Gesundheitssystem verändert. Eine Veränderung betraf die privaten Krankenversicherungen (PKV) in Bezug auf die Standarttarife, nachfolgend die Basistarife. Der Standardtarif privater Krankenversicherungen ging 2009 in den Basistarif über. Der Basistaif ist ein gesetzliches Produkt, das im Kern eine private Krankenversicherung darstellt, die sich analog den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ausrichtet. Hier können sich Menschen auch mit Vorerkrankungen, ohne Gesundheitsprüfungen und Risikozuschlägen, privat versichern, die sonst wahrscheinlich nicht in private Krankenversicherungen aufgenommen würden. Vom Basistarif der privaten Versicherungen können unter anderem Versicherungslose, aber auch Menschen mit hohem Einkommen, Beamte oder Selbstständige profitieren. Die Leistungen, die mit dem Basistarif verbunden sind, orientieren sich immer analog der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Werden zum Beispiel bestimmte Leistungen bei den Gesetzlichen gekürzt, so werden auch die Leistungen im Basistarif reduziert. Der Basistarif stellt also im Kern keine übliche private Krankenversicherung mit viel umfangreicheren Leistungen dar. Private Krankenversicherungen mit Basistarifen verhalten sich nicht nur in Bezug auf die Versicherungsleistungen analog den gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch in Bezug auf die Beitragskosten. Per Gesetz wird der Höchstbetrag beim Basistarif an den durchschnittlichen Höchstbeträgen der gesetzlichen Krankenkassen angeglichen, zum Beispiel im Jahr 2011 575 Euro. Ein Nachteil ist, dass dieser Höchstbetrag einkommensunabhängig ist. Kann ein Versicherungsnehmer den Basistarif aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr bezahlen, so kann der Betrag eventuell um die Hälfte reduziert werden und das Sozialamt oder die ARGE einspringen. Die privaten Krankenkassen dürfen Basistarif-Versicherte nicht kündigen, wenn diese die Beiträge aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Die Notversorgung dieser Patienten muss von den privaten Krankenkassen gewährleistet werden.
Was muss man bei Basistarifen beachten?
Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind per Gesetz bei den Basistarifen gleich, so dass der Leistungsumfang kein Entscheidungskriterium darstellt. Für jeden Versicherungsnehmer wird ein Beitrag erhoben, also für Ehepartner zwei Basistarife. Für Kinder sind gesonderte Beiträge zu bezahlen, die durch eine Höchstgrenze gedeckelt sind. Basistarife müssen durch die Versicherer mit vier Selbstbehaltsstufen angeboten werden. In der Regel werden Basistarife mit dem höchsten Selbstbehalt von 1.200 Euro angeboten. Der vereinbarte Selbstbehalt ist über drei Jahre verbindlich. Die Abrechnung erfolgt analog den privaten Krankenversicherungen. Der Versicherte bekommt eine Rechnung und rechnet mit der privaten Krankenkasse ab. Die Praxisgebühr oder Zuzahlungen werden nicht direkt beim Arzt bezahlt, sondern werden durch die privaten Krankenkassen verrechnet. Der Basistarif ist nicht für alle Versicherte interessant, da in der Regel die Versicherer günstigere und leistungsstärkere Versicherungstarife bei den privaten Krankenvollversicherungen anbieten. Menschen mit Vorerkrankungen, die sonst kaum in die private Krankenversicherung aufgenommen würden, profitieren eventuell von den Basistarifen. Für ältere Menschen kann ein Wechsel von den üblichen Privattarifen in den Basistarif sinnvoll sein, allerdings mit Einbußen bei den Altersrückstellungen. Zu überprüfen ist bei den Basistarifen auch, inwieweit ein Wechsel in die gesetzlichen Krankenkassen später möglich ist. Selbstständige können zum Beispiel nicht problemlos in die GKV zurückkehren.